Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Dokumente (bspw. Konzeptbeschreibungen, Bewertungen, Beurteilungen, Evaluationsberichte oder Datenschutz-Folgenabschätzungen) über die AVS-Konzepte „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente (b…
An die medienanstalten - ALM GbR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#250164]
Datum
30. Mai 2022 10:20
An
die medienanstalten - ALM GbR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente (bspw. Konzeptbeschreibungen, Bewertungen, Beurteilungen, Evaluationsberichte oder Datenschutz-Folgenabschätzungen) über die AVS-Konzepte „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250164/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
die medienanstalten - ALM GbR
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Jugendmedienschutz (K…
Von
die medienanstalten - ALM GbR
Betreff
WG: Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#250164]
Datum
31. Mai 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihrem Wunsch nach - Einsicht in die internen Dokumente über die AVS-Konzepte „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul) können wir nicht entsprechen. Nach § 104 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 des Medienstaatsvertrages (MStV) dient die KJM den Landesmedienanstalten lediglich als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und hat keine eigene Behördenqualität. Der von ihnen geltend gemachte Anspruch richtet sich jedoch nur gegen Bundesbehörden, sodass wir die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht erteilen können. Als Organ verfügt die KJM über die o.g. Dokumente nicht. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und der Veröffentlichung im Internet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die KJM selbst dürfte nicht dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegen.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
893,9 KB
Die KJM selbst dürfte nicht dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegen.