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Altlasten im Käfertaler Wald bei Mannheim

Der Käfertaler Wald bei Mannheim wurde vom US-Militär seit dem Ende des zweiten Weltkrieges auch als Übungsort genutzt. Gibt es Informationen über militärische oder ökologische Altlasten wie Munitionsreste oder Öl-/Benzinfahnen im Grundwasser? Gibt es bereits Konzepte zur Sanierung entsprechender Altlasten nach dem Abzug der US-Truppen aus Mannheim? Wer übernimmt die Kosten dieser Sanierungen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2011
  • Frist
    7. September 2011
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Altlasten im Käfertaler Wald bei Mannheim
Datum
4. August 2011 16:51
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Der Käfertaler Wald bei Mannheim wurde vom US-Militär seit dem Ende des zweiten Weltkrieges auch als Übungsort genutzt. Gibt es Informationen über militärische oder ökologische Altlasten wie Munitionsreste oder Öl-/Benzinfahnen im Grundwasser? Gibt es bereits Konzepte zur Sanierung entsprechender Altlasten nach dem Abzug der US-Truppen aus Mannheim? Wer übernimmt die Kosten dieser Sanierungen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, mit Ihrer Anfrage vom 4. August 2011 über das Internet-Portal …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Altlasten im Käfertaler Wald bei Mannheim; IhrAntrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 06.08.2011
Datum
1. September 2011 11:31
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, mit Ihrer Anfrage vom 4. August 2011 über das Internet-Portal "www.fragdenstaat.de" begehren Sie Zugang zu Informationen in Bezug auf Altlasten im Käfertaler Wald bei Mannheim. Insbesondere möchten Sie Informationen erhalten über militärische oder ökologische Altlasten wie Munitionsreste oder Öl- bzw. Benzinfahnen im Grundwasser, über Sanierungskonzepte nach dem Abzug der US-Truppen aus Mannheim sowie über den Träger der Sanierungskosten. Ihrem Antrag kann ich leider nicht entsprechen. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich zwar um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 und 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Allerdings liegen diese Umweltinformationen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vor, so dass ich sie Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen