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Ammoniumnitrat aus dem Auspuff

Anfrage an: Umweltbundesamt

NO2 und Wasser reagieren zu Salpetersäure.
Adblue zersetzt sich zu Ammoniak und anderen Dingen.
Salpetersäure und Ammoniak reagieren zu Ammoniumnitrat.

Ammoniumnitrat soll sich zwar oberhalb von 170 °C zersetzen, zufällig die Temperatur oberhalb derer die Reaktionen laut Wiki bei Adblue stattfinden sollen, aber ob die Temperatur überall so stimmt darf bezweifelt werden, da Temperatur nichts anderes als die kinetische Energie der Teilchen ist und diese ungleich verteilt ist. Wird definitiv Ammoniumnitrat freigesetzt.

Meine Frage wäre hier: Wie viel Ammoniumnitrat stößt ein Fahrzeug aus?
Oder wurde dies bisher nicht gemessen für LKW und PKW?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: NO2 und Wasser r…
An Umweltbundesamt Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Ammoniumnitrat aus dem Auspuff [#31986]
Datum
15. Juli 2018 12:56
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
NO2 und Wasser reagieren zu Salpetersäure. Adblue zersetzt sich zu Ammoniak und anderen Dingen. Salpetersäure und Ammoniak reagieren zu Ammoniumnitrat. Ammoniumnitrat soll sich zwar oberhalb von 170 °C zersetzen, zufällig die Temperatur oberhalb derer die Reaktionen laut Wiki bei Adblue stattfinden sollen, aber ob die Temperatur überall so stimmt darf bezweifelt werden, da Temperatur nichts anderes als die kinetische Energie der Teilchen ist und diese ungleich verteilt ist. Wird definitiv Ammoniumnitrat freigesetzt. Meine Frage wäre hier: Wie viel Ammoniumnitrat stößt ein Fahrzeug aus? Oder wurde dies bisher nicht gemessen für LKW und PKW?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Scharfenort, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Ammo…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Ammoniumnitrat aus dem Auspuff [#31986]
Datum
16. Juli 2018 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Ammoniumnitrat-Ausstoß von Fahrzeugen, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Scharfenort, im Anhang befindet sich unserer Antwort zu Ihrem Antrag als Vorabinformation. Das…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Ammoniumnitrat aus dem Auspuff [#31986]
Datum
31. Juli 2018 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, im Anhang befindet sich unserer Antwort zu Ihrem Antrag als Vorabinformation. Das Original befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichem Gruß