Ampelschaltung B56 in Pohlhausen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinem Nachhauseweg liegt eine Ampelanlage (Ecke B56/B507 in Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen), welche regelmäßig den annähernden Verkehr auf der B56 in Fahrtrichtung Much durch ein rotes Signal ausbremst. Dabei spielen querender Verkehr oder Geschwindigkeit keine Rolle.

Um mal ein plakatives Beispiel zu nennen: Ich fahre um 3 Uhr nachts mit 30 km/h (und diese Stelle ist eigentlich mit Tempo 70 beschildert) auf die Ampel zu und sie wird rot. Erst wenn ich zum Stehen komme, springt sie wieder auf Rot.

Da die Stelle an einer Steigung liegt, ist das erneute Anfahren sehr emissionsintensiv und bei rutschiger Fahrbahn auch nicht ganz ungefährlich. Daher würde mich interessieren, aus welchem Grund die Ampel hier so eingestellt ist und bitte Sie zu diesem Zweck mir letzte verkehrsrechtliche Anordnung zu der Ampelanlage zuzusenden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zuständigkeit liegt bei Straßenverkehrsamt, hier nachfolgende Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/ampelsc…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinem Nachhau…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#264929]
Datum
7. Dezember 2022 19:58
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinem Nachhauseweg liegt eine Ampelanlage (Ecke B56/B507 in Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen), welche regelmäßig den annähernden Verkehr auf der B56 in Fahrtrichtung Much durch ein rotes Signal ausbremst. Dabei spielen querender Verkehr oder Geschwindigkeit keine Rolle. Um mal ein plakatives Beispiel zu nennen: Ich fahre um 3 Uhr nachts mit 30 km/h (und diese Stelle ist eigentlich mit Tempo 70 beschildert) auf die Ampel zu und sie wird rot. Erst wenn ich zum Stehen komme, springt sie wieder auf Rot. Da die Stelle an einer Steigung liegt, ist das erneute Anfahren sehr emissionsintensiv und bei rutschiger Fahrbahn auch nicht ganz ungefährlich. Daher würde mich interessieren, aus welchem Grund die Ampel hier so eingestellt ist und bitte Sie zu diesem Zweck mir letzte verkehrsrechtliche Anordnung zu der Ampelanlage zuzusenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264929/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> für die Signalplanung der o.g. Lichtsignalanlage in Neunkirchen-Seelschei…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#264929]
Datum
12. Dezember 2022 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
16,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> für die Signalplanung der o.g. Lichtsignalanlage in Neunkirchen-Seelscheid ist der Rhein-Sieg-Kreis als Anordnungsbehörde zuständig. Wir sind als Strassenbaulastträger für den ordnungsgemäßen und angeordneten Zustand der Lichtsignalanlage zuständig. Nach Überprüfung der o.g. Anlage, liegt hier kein Fehler vor und die LSA funktioniert wie angeordnet. Auskunft über die Signalplanung kann Ihnen der Rhein-Sieg-Kreis erteilen. Ich informiere den Rhein-Sieg-Kreis über Ihre Anfrage ohne die Weitergabe Ihrer Daten und bitte Sie sich an den RSK zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich bezugnehmend auf unseren E-Mai…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#264929]
Datum
12. Dezember 2022 14:13
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich bezugnehmend auf unseren E-Mail-Verkehr an den Rhein-Sieg-Kreis wenden. Beste Grüße und eine frohe Adventszeit << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264929/