An die griechische Küstenwache ergangene Standpunkte zu dort erteilten Anweisungen (Verfahren nach Art. 43 Abs. 2 der Frontex-VO) in den Jahren 2020 und 2021
Die Standpunkte, die die Agentur Frontex dem Einsatzmitgliedstaat Griechenland im Rahmen der Gemeinsamen Operation "Poseidon See" in den Jahren 2020 und 2021 gemäß Art. 43 Abs. 2 der Frontex-Verordnung 2019/1896 über ihren Koordinierungsbeamten zu Anweisungen der griechischen Küstenwache mitgeteilt hat, sofern es diese Anweisungen überhaupt gegeben hat,
außerdem, sofern vorhanden, Antworten der griechischen Küstenwache als zuständige Behörde des Einsatzmitgliedstaates aus denen hervorgeht, ob diese diesem vorgetragenen Standpunkt Rechnung getragen hat und diesem wie in der Verordnung vorgesehen soweit wie möglich nachgekommen ist.
Information nicht vorhanden
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Datum6. April 2021
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27. April 2021
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