An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren

Alle Unterlagen, Zahlen und Analysen die Sie an das Wissenschaftsministerium in NRW gesendet haben zum Thema Studiengebühren für internationale Studierende und Zweitstudiengebühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    13. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen,…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren [#28900]
Datum
13. April 2018 22:04
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Zahlen und Analysen die Sie an das Wissenschaftsministerium in NRW gesendet haben zum Thema Studiengebühren für internationale Studierende und Zweitstudiengebühren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren [#28900]
Datum
16. April 2018 07:20
Status
Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren“ v…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren [#28900]
Datum
14. Mai 2018 13:39
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren“ vom 13.04.2018 (#28900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Antrag vom 13.04.2018 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um Zu…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
An NRW übermittelte Daten zu Studiengebühren [#28900]
Datum
15. Mai 2018 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Antrag vom 13.04.2018 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um Zugang zu Informationen über/zu Studiengebühren für Internationale Studierende sowie Zweitstudium gebeten. Ihrem Antrag wird entsprochen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat dem Wissenschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen zum Thema Studiengebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium folgende Unterlagen, Zahlen und Analysen übersandt: * Gutachten zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer von Prof. Riedel * Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze (LT-Drs. 16/1617) * Handreichung "Häufig gestellte Fragen zum Thema Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium" mit Anlagen 2 und 3 dazu Die Unterlagen sind zu ihrer persönlichen Kenntnis bestimmt. Beim Gutachten Riedel dürfte das Urheberrecht einer Weiterverbreitung ohne Zustimmung des Autors entgegenstehen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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