Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften

ich interessiere mich sehr, für die Vorgehensweise der Festsetzung von ´"Bedarfsgemeinschaften" bei Verwandten Personen die Hartz IV oder Grundsicherung beziehen.
Beispielsweiße ist mir soweit bekannt, dass wenn ein Elternteil sowie Sohn/Tochter Hartz IV Leistungen bezieht und bereits das 25.Lebensjahr überschritten haben dennoch zwei getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaften bilden, auch dann wenn es im selben Haushalt ist.

Wie wird dies jedoch gehandhabt wenn eine Person (Elternteil) Hartz IV Leistungen bezieht und die andere Person (der Sohn) Grundsicherung bezieht aufgrund Erwerbsunfähigkeit?
Gibt es hier eine andere Regelung in solchen Fällen?
Oder bildet dennoch jeder eine getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich interessiere mi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften [#154202]
Datum
3. Juli 2019 20:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich interessiere mich sehr, für die Vorgehensweise der Festsetzung von ´"Bedarfsgemeinschaften" bei Verwandten Personen die Hartz IV oder Grundsicherung beziehen. Beispielsweiße ist mir soweit bekannt, dass wenn ein Elternteil sowie Sohn/Tochter Hartz IV Leistungen bezieht und bereits das 25.Lebensjahr überschritten haben dennoch zwei getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaften bilden, auch dann wenn es im selben Haushalt ist. Wie wird dies jedoch gehandhabt wenn eine Person (Elternteil) Hartz IV Leistungen bezieht und die andere Person (der Sohn) Grundsicherung bezieht aufgrund Erwerbsunfähigkeit? Gibt es hier eine andere Regelung in solchen Fällen? Oder bildet dennoch jeder eine getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften [#154202]
Datum
4. Juli 2019 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anschrift habe ich Ihnen hierüber mitgesendet …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften [#154202]
Datum
4. Juli 2019 23:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anschrift habe ich Ihnen hierüber mitgesendet und hoffe, dass Sie diese einsehen können.. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich bei meiner Anfrage um kein bestimmtes oder konkretes Anliegen. Meine Frage an Sie war rein informativ. Jedenfalls freue ich mich sehr über eine kurze Rückmeldung diesbezüglich, insbesondere, falls wieder besseren Wissens die Anschrift von mir doch nicht einsehbar sein sollte. Vielen Dank bereits im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften [#154202]
Datum
5. Juli 2019 09:30
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAnfragebezglichderFestlegungvonBed.eml
5,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II. Aussagen zur Bildung von Bedarfsgemeinschaften finden Sie ab Rz. 7.63; Ausführungen zur Bildung von Bedarfsgemeinschaften mit vom Leistungsbezug ausgeschlossenen Mitgliedern ab Rz. 7.83. Mit freundlichen Grüßen

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