Anfrage bezüglich der Festlegung von Bedarfsgemeinschaften
ich interessiere mich sehr, für die Vorgehensweise der Festsetzung von ´"Bedarfsgemeinschaften" bei Verwandten Personen die Hartz IV oder Grundsicherung beziehen.
Beispielsweiße ist mir soweit bekannt, dass wenn ein Elternteil sowie Sohn/Tochter Hartz IV Leistungen bezieht und bereits das 25.Lebensjahr überschritten haben dennoch zwei getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaften bilden, auch dann wenn es im selben Haushalt ist.
Wie wird dies jedoch gehandhabt wenn eine Person (Elternteil) Hartz IV Leistungen bezieht und die andere Person (der Sohn) Grundsicherung bezieht aufgrund Erwerbsunfähigkeit?
Gibt es hier eine andere Regelung in solchen Fällen?
Oder bildet dennoch jeder eine getrennte, eigenständige Bedarfsgemeinschaft?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juli 2019
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6. August 2019
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nein die Forderung ist schon berechtigt.
Mir ist klar, dass wenn ich Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz an eine Behörde stelle, ich mich meiner Person klar zu identifizieren habe.
Aber ich kann Sie beruhigen, sollten irgendwelche Dokumente an mich übersendet werden oder E-Mails so werde ich diese (persönliche Daten vorher unkenntlich gemacht) hier offen einreichen zur Ansicht.
Aber die Fragen wurden bereits beantwortet und auch Sie sollten eigentlich die Antwort und die bereit gestellten Dokumente hier einsehen können.