Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer

Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind derzeit beim Zoll erfasst?
Wie viel Steuern nimmt der Zoll jährlich durch Haus- und Hobbybrauer ein?
Wie viele Arbeitsstunden und Kosten stehen den Einnahmen durch Haus- und Hobbybrauer jährlich gegenüber?

Ergebnis der Anfrage

(Für nicht Hobbybrauer): Das Formular 2075 vom Zoll wird benötigt, wenn man als Privatperson mehr als 200L Bier im Jahr herstellt und/oder das Bier irgendwie veräußern möchte (Hobbybrauertreffen bzw. Verkostungen bei Hobbybrauerevents zählen nicht zum veräußern – siehe auch das Urteil Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2875/19 Vbi).
Das 2075‘er Formular kann man – meines Wissens nach – nur als PDF online beim Zoll herunterladen. Noch nicht mal anonym, denn man muss einiges an Daten eingeben damit eine entsprechende PDF generiert wird.
Die Höhe der Einnahmen durch die Biersteuer für Hobbybrauer wird vom Zoll mit der Begründung abgelehnt, dass diese Informationen nicht vorliegen weil die Bearbeitung solcher Steueranmeldungen händisch erfolgt.

Ich habe keine Fragen mehr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#301130]
Datum
24. Februar 2024 20:12
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind derzeit beim Zoll erfasst? Wie viel Steuern nimmt der Zoll jährlich durch Haus- und Hobbybrauer ein? Wie viele Arbeitsstunden und Kosten stehen den Einnahmen durch Haus- und Hobbybrauer jährlich gegenüber?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301130/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0018-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfra…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: GNWG: [EXTERN] Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#301130]
Datum
26. Februar 2024 11:54
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2024.00040-0018-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24.02.2024 per E-Mail über die Plattform FragDenStaat bezüglich der Haus- und Hobbybrauer ist im Arbeitsbereich DI.A.421 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Es wurde eine vermeintlich ausreichende Antwort geschickt, leider aber fehlerbehaftet. Von daher ist die Anfrage n…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer 2023
Datum
28. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Es wurde eine vermeintlich ausreichende Antwort geschickt, leider aber fehlerbehaftet. Von daher ist die Anfrage noch immer als unbeantwortet/offen anzusehen.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch der Antwort zu GZD-O 1004-2024.00040-0018-GZD_DI.A.421 [#301130] Guten Tag, hiermit widerspreche ich …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch der Antwort zu GZD-O 1004-2024.00040-0018-GZD_DI.A.421 [#301130]
Datum
20. März 2024 12:55
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom 28.02.2024. Dieser ist fehlerhaft. Zu Frage 1.) Meine Anfrage habe ich am 26.02.2024 gestellt, nicht wie von Ihnen geschrieben am 26.07.2023. Die Anfrage bezog sich auf auf das Jahr 2023 - siehe auch der von Ihnen verwendete Betreff - nicht auf das laufende Jahr 2024. Zu Frage 2.) Die Antwort liegt Ihnen vor, siehe auch das Ergebnis der Anfrage aus dem Jahr 2023 für das Jahr 2022: https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-bzgl-haus-und-hobbybrauer/ Zu Frage 3.) Auch hier sollte eine aktuelle Zahl vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301130/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Arbeitsbereich DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom …
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Antrag nach IFG - Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer
Datum
25. März 2024 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Arbeitsbereich DI.A.421 GZD-O 1004-2024.00040-GZD_DI.A.421 Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 24.02.2024 stellten Sie einen Antrag nach IFG, indem Sie Auskunft über folgende Fragen verlangten: 1. Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind derzeit beim Zoll erfasst? 2. Wie viel Steuern nimmt der Zoll jährlich durch Haus- und Hobbybrauer ein? 3. Wie viele Arbeitsstunden und Kosten stehen den Einnahmen durch Haus- und Hobbybrauer jährlich gegenüber? Auf den Bescheid (GZD-O 1004-2024.00040-0018-GZD_DI.A.421) vom 28.02.2024 teilen Sie mit Mail vom 20.03.2024, dass Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesbezüglich ergeht folgender Hinweis: Die nach § 70 Abs. I VwGO erforderliche Form ist durch die Übermittlung einer Erklärung des Widerspruchs mit einfacher E-Mail-Nachricht nicht erfüllt. In der genannten Mail vom 20.03.2024 teilen Sie erstmalig mit, dass oben zitierter Antrag auf Informationszugang sich auf Daten aus 2023 bezieht. Diese Daten liegen vor, allerdings nur hinsichtlich eines Teils Ihres Antrags. Ihre Einlassungen vom 20.03.2023 werte ich als neuerlichen Antrag, der unter dem Geschäftszeichen GZD-O 1004-2024.00040-GZD_DI.A.421 (Betreff: Haus- und Hobbybrauer 2023) geführt wird. Dabei wird der Antrag zu Ziffer 2 und zu Ziffer 3 abzulehnen sein, weil entsprechende Daten nicht vorliegen und ein Informationsbeschaffungsanspruch nach dem IFG nicht besteht. Der Informationszugang zu Ziffer 1 kann gewährt werden. Sollten Sie Ihren Antrag zu Ziffer 2 und zu Ziffer 3 zurückziehen, könnte die Übersendung der zu Ziffer 1 gewünschten Informationen mit Mail an Ihre Adresse bei der Plattform FragDenStaat erfolgen. Andernfalls würde ein Bescheid ergehen, in dem der Antrag zu Ziffer 2 und Ziffer 3 abgelehnt und die Information zu Ziffer 1 gewährt würde. Ablehnende Entscheidungen (auch Teilablehnung) sind mit Postzustellungsurkunde zuzustellen, da nur so der Beginn der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei festgestellt werden kann. Ich bitte insofern um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder der Bestätigung, dass die im Bescheid vom 28.02.2024 genannte Anschrift nach wie vor gültig ist. Alternativ können Sie auch eine Rücknahme des Antrags bezüglich Ziffer 2 und Ziffer 3 erklären. Für Ihre Rückmeldung per E-Mail habe ich eine Frist bis zum 12.04.2024 notiert. Sollte ich keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse am Informationszugang mehr vorliegt. Mit freundlichen Grüßen