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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Lastenradförderung in 2018

Sie beschreiben auf der Webseite unter der URL https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/lastenraeder/index.shtml die Förderung von Lastenrädern in 2018 als großen Erfolg. Dazu bitte ich um folgende weitere Informationen:

- Auf der Grundlage welcher Dokumente erfolgte diese Einschätzung?
- Welche einzelnen Kriterien gab es für das Lastenradförderprogramm in 2018?
- Inwieweit wurden diese einzelnen Kriterien jeweils erfüllt?
- Wurde eine Evaluation zur Lastenförderung im Jahr 2018 durchgeführt?

Sie beschreiben des Weiteren auf der Webseite unter derselben URL, dass etwa 1.950 Anträge eingegangen seien, davon rund 1.700 private Anträge und jeweils 120 Anträge von Baugruppen und Nachbarschaften einerseits und gewerblichen NutzerInnen andererseits. Dazu bitte ich um folgende weitere Informationen:

- Wie verteilen sich die Anträge in den drei Kategorien (Privat; Baugruppen/Nachbarschaften; Gewerbe) auf die Stadtbezirke?
- Wie verteilen sich die Anträge in der Kategorie Gewerbe auf Gewerbearten?
- Welche anonymisierten statistischen Werte werden zu den Förderanträgen zudem erhoben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 3 Follower:innen
Andreas Karsten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Andreas Karsten
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Lastenradförderung in 2018 [#163634]
Datum
12. August 2019 17:24
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie beschreiben auf der Webseite unter der URL https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/lastenraeder/index.shtml die Förderung von Lastenrädern in 2018 als großen Erfolg. Dazu bitte ich um folgende weitere Informationen: - Auf der Grundlage welcher Dokumente erfolgte diese Einschätzung? - Welche einzelnen Kriterien gab es für das Lastenradförderprogramm in 2018? - Inwieweit wurden diese einzelnen Kriterien jeweils erfüllt? - Wurde eine Evaluation zur Lastenförderung im Jahr 2018 durchgeführt? Sie beschreiben des Weiteren auf der Webseite unter derselben URL, dass etwa 1.950 Anträge eingegangen seien, davon rund 1.700 private Anträge und jeweils 120 Anträge von Baugruppen und Nachbarschaften einerseits und gewerblichen NutzerInnen andererseits. Dazu bitte ich um folgende weitere Informationen: - Wie verteilen sich die Anträge in den drei Kategorien (Privat; Baugruppen/Nachbarschaften; Gewerbe) auf die Stadtbezirke? - Wie verteilen sich die Anträge in der Kategorie Gewerbe auf Gewerbearten? - Welche anonymisierten statistischen Werte werden zu den Förderanträgen zudem erhoben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Karsten <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Karsten << Adresse entfernt >>
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