Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden
Abwendungsvereinbarungen mit dem Heimstaden-Konzern oder verbundenen Unternehmen (insbesondere die Heimstaden GmbH) bzgl. der Häuser in der Beermannstraße in << Adresse entfernt >>, hilfsweise nur bzgl. der Beermannstr. Hausnummer 8.
In Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.2020 teilen Sie mit, dass auch in unserem Bezirk eine solche Abwendungsvereinbarung zum Tragen kommt. Als Mieter*in bin ich direkt davon betroffen. Bitte senden Sie mir daher die entsprechen Vereinbarung zu.
Ich bitte um Übermittlung der Anwendungsvereinbarungen, wenn möglich, bis zum 05.02.2021.
Sollte eine Übermittlung nicht möglich sein bitte ich um schriftliche Begründung (die elektronische Form genügt) unter Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Gesetze und Regelungen bis zum selben Datum gem. § 15 Abs. 5 IFG.
Ergebnis der Anfrage
Aus der Nachbarschaft wissen wir mittlerweile: Abwendungsvereinbarungen zu Häusern in der Beermannstr. gibt es nicht, da es formal keinen Verkauf gab, so dass der Bezirk auch kein Vorkaufsrecht hätte haben können.
Das Bezirksamt widerspricht der Veröffentlichung ihrer Antwort hier. Sie bestätigt obiges jedoch vollumfänglich.
Es liegt daher nahe, dass die frühere Eigentümerin (mit Sitz auf den Jungferninseln) und Heimstaden ein Umgehungsgeschäft eingegangen sind, die den Millieuschutz aushebeln soll.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2021
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23. Februar 2021
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2 Follower:innen
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.
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