Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden

Abwendungsvereinbarungen mit dem Heimstaden-Konzern oder verbundenen Unternehmen (insbesondere die Heimstaden GmbH) bzgl. der Häuser in der Beermannstraße in << Adresse entfernt >>, hilfsweise nur bzgl. der Beermannstr. Hausnummer 8.

In Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.2020 teilen Sie mit, dass auch in unserem Bezirk eine solche Abwendungsvereinbarung zum Tragen kommt. Als Mieter*in bin ich direkt davon betroffen. Bitte senden Sie mir daher die entsprechen Vereinbarung zu.

Ich bitte um Übermittlung der Anwendungsvereinbarungen, wenn möglich, bis zum 05.02.2021.

Sollte eine Übermittlung nicht möglich sein bitte ich um schriftliche Begründung (die elektronische Form genügt) unter Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Gesetze und Regelungen bis zum selben Datum gem. § 15 Abs. 5 IFG.

Ergebnis der Anfrage

Aus der Nachbarschaft wissen wir mittlerweile: Abwendungsvereinbarungen zu Häusern in der Beermannstr. gibt es nicht, da es formal keinen Verkauf gab, so dass der Bezirk auch kein Vorkaufsrecht hätte haben können.

Das Bezirksamt widerspricht der Veröffentlichung ihrer Antwort hier. Sie bestätigt obiges jedoch vollumfänglich.

Es liegt daher nahe, dass die frühere Eigentümerin (mit Sitz auf den Jungferninseln) und Heimstaden ein Umgehungsgeschäft eingegangen sind, die den Millieuschutz aushebeln soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
19. Januar 2021 23:10
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abwendungsvereinbarungen mit dem Heimstaden-Konzern oder verbundenen Unternehmen (insbesondere die Heimstaden GmbH) bzgl. der Häuser in der Beermannstraße in << Adresse entfernt >>, hilfsweise nur bzgl. der Beermannstr. Hausnummer 8. In Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.2020 teilen Sie mit, dass auch in unserem Bezirk eine solche Abwendungsvereinbarung zum Tragen kommt. Als Mieter*in bin ich direkt davon betroffen. Bitte senden Sie mir daher die entsprechen Vereinbarung zu. Ich bitte um Übermittlung der Anwendungsvereinbarungen, wenn möglich, bis zum 05.02.2021. Sollte eine Übermittlung nicht möglich sein bitte ich um schriftliche Begründung (die elektronische Form genügt) unter Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Gesetze und Regelungen bis zum selben Datum gem. § 15 Abs. 5 IFG.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr [geschwärzt], Ihre Nachricht leite ich zur Beantwortung an die zuständige Stelle, den Bezirksstadtrat für St…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
20. Januar 2021 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Nachricht leite ich zur Beantwortung an die zuständige Stelle, den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und öffentliche Ordnung, weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an das Stadt…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
26. Januar 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an das Stadtentwicklungsamt als zuständigen Stelle im Bezirksamt Treptow-Köpenick weitergeleitet. Sie erbaten Auskunft zum voraussichtlich entstehenden Verwaltungsaufwand: Auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen nach Aktenauskunft (Buchstabe a) bzw. Akteneinsicht (Buchstabe b). Die Rahmengebühren beziffern sich von 5 - 500 Euro. Hinzu können gegebenenfalls noch Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie kommen. Zur tatsächlichen Gebührenhöhe kann derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden, da diese anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zu bestimmen ist. Zur Frist der Entscheidung über den Antrag verweise ich auf § 14 IFG Berlin, wonach die Information dem Antragsteller unverzüglich jedoch spätestens innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden soll. Im Fall der Beteiligung Dritter kann die Frist von einem Monat jedoch überschritten werden. Dies wird gegebenenfalls erforderlich, wenn die Belange Dritter betroffen sind, das heißt personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. In diesem Fall gibt die Behörde dem Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen und entscheidet nach Eingang der Antwort über den Informationszugang. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erstellung der gewünschten Auskunft aufgrund des erheblichen Aufwandes und unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation einer Pandemie noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen. Wir sind bestrebt Ihnen so schnell wie möglich die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarun…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
23. Februar 2021 15:15
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden“ vom 19.01.2021 (#209142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Das ist bedauerlich. Bitte teilen Sie mir unverzüglich den Stand der Anfragebearbeitung mit. Sollte eine Abwendungsvereinbarung nicht vorliegen teilen Sie mir dies bitte einfach mit. Bitte beachten Sie, dass ich es ablehne für die verspätete Antwort Ihres Hauses Kosten zu tragen. Ich freue mich daher auf eine kostenlose - gerne auch formlose - Beantwortung meiner Anfrage. Sollte das nicht möglich sein, bitte ich Sie den gesetzlichen Auftrag Ihres Hauses einfach in diesem Fall als gescheitert zu beatrachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, das Antwortschreiben habe ich bereits in die Post gegeben. …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
24. Februar 2021 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, das Antwortschreiben habe ich bereits in die Post gegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses zeitnah erhalten werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die freundliche Rückmeldung und die Beantwortung. ... Mit freundlichen G…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
28. Februar 2021 12:34
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die freundliche Rückmeldung und die Beantwortung. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 209142 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und auch für den Hinweis zum Briefkopf. Für Fragen stehe…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: WG: Anfrage nach IFG Berlin - Abwendungsvereinbarungen mit Heimstaden [#209142]
Datum
1. März 2021 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und auch für den Hinweis zum Briefkopf. Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen