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Anfrage nach NUIG, UIG und VIG bezüglich des stillgelegten Kaliwerks Wittekind-Hildasglück in Volpriehausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ich bitte um Zugang zu und/oder die Zurverfügungstellung aller Ihnen vorliegenden Informationen über das stillgelegte Kaliwerk Wittekind-Hildasglück in Volpriehausen. Dies umfasst:

Die Geschichte des Kaliwerks, einschließlich seiner Gründung, Betriebsjahre und Stilllegung.
Jegliche Umweltauswirkungen oder -risiken, die mit dem Betrieb des Kaliwerks in Verbindung stehen.
Die Nutzung des Kaliwerks während und nach dem Zweiten Weltkrieg.
Alle Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, die im Zusammenhang mit dem Kaliwerk ergriffen wurden.
Die genaue Verlaufsrichtung und Tiefe der Stollen des Kaliwerks.
Informationen über das Verfahren und die Gründe für das Zuschütten der Stollen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Bitte senden Sie mir die Informationen per E-Mail zu. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Christopher Sakel
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 3 des Niedersächsischen …
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Anfrage nach NUIG, UIG und VIG bezüglich des stillgelegten Kaliwerks Wittekind-Hildasglück in Volpriehausen [#277556]
Datum
28. April 2023 14:38
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ich bitte um Zugang zu und/oder die Zurverfügungstellung aller Ihnen vorliegenden Informationen über das stillgelegte Kaliwerk Wittekind-Hildasglück in Volpriehausen. Dies umfasst: Die Geschichte des Kaliwerks, einschließlich seiner Gründung, Betriebsjahre und Stilllegung. Jegliche Umweltauswirkungen oder -risiken, die mit dem Betrieb des Kaliwerks in Verbindung stehen. Die Nutzung des Kaliwerks während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Alle Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, die im Zusammenhang mit dem Kaliwerk ergriffen wurden. Die genaue Verlaufsrichtung und Tiefe der Stollen des Kaliwerks. Informationen über das Verfahren und die Gründe für das Zuschütten der Stollen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Bitte senden Sie mir die Informationen per E-Mail zu. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Sakel Anfragenr: 277556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277556/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Sakel, bitte…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung
Datum
12. Mai 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sakel, bitte beachten Sie das Schreiben, welches als Anhang zu dieser E-Mail übermittelt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556] Sehr << Anre…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556]
Datum
12. Mai 2023 11:04
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterung bezüglich der möglichen Kosten für meine Anfrage. Ich verstehe, dass die Kosten abhängig vom Arbeitsaufwand sind und zwischen 25,00 Euro und 500,00 Euro liegen können. Allerdings ist diese Spanne ziemlich groß und es ist für mich schwierig, eine fundierte Entscheidung zu treffen, ohne eine genauere Vorstellung von den zu erwartenden Kosten zu haben. Ich würde es daher sehr schätzen, wenn Sie mir einen detaillierteren Kostenrahmen nennen könnten, der auf den spezifischen Anforderungen meiner Anfrage basiert. Ich verstehe, dass dies möglicherweise eine erste Beurteilung des Aufwands erfordert, und ich wäre bereit, für diese vorläufige Einschätzung eine angemessene Gebühr zu entrichten. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 277556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277556/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556] Sehr geehrter Herr…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556]
Datum
12. Mai 2023 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sakel, wie Sie korrekt wiedergegeben haben, sind die durch Ihre Anfrage möglicherweise entstehenden Kosten abhängig vom dem durch die Bearbeitung entstehenden Arbeitsaufwand. Die Kostenspanne kann sich hierbei zwischen 0,00 Euro und 500,00 Euro bewegen. Die Nennung eines detaillierten Kostenrahmens, der auf den spezifischen Anforderungen Ihrer Anfrage basiert, ist nicht möglich. Der Arbeitsaufwand wird in den einzelnen Fachabteilungen, die die von Ihnen gewünschten und insbesondere hier vorliegenden Informationen zusammenstellen, im Rahmen der Bearbeitung ermittelt. Die Kosten richten sich dabei nach der jeweils benötigten Arbeitszeit und der Entgelt-/Besoldungsgruppe des jeweiligen Mitarbeiters. Ggf. fallen auch Auslagen an. Die Ergebnisse werden später zur Ermittlung der Kosten summiert. Hierüber erhalten Sie, neben dem Bescheid mit den beantragten Informationen, dann eine Kostenrechnung. Auch eine Schätzung der Kosten ist daher nicht möglich. Kosten entstehen nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte, § 6 Abs. 2 S. 2 NUIG. Der Begriff der einfachen Auskunft entspricht dem Begriff der einfachen schriftlichen Auskunft in § 12 Abs. 2 UIG. Sie liegt vor, wenn der Antrag auf wenige, genau bestimmte Umweltinformationen gerichtet ist, die die informationspflichtige Stelle ohne Weiteres ermitteln und unter Zufügung weniger Kopien beantworten kann (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 12 UIG, Rz. 12). Es ist auf einen Arbeitsaufwand von ca. einer halben Stunde oder ca. 10 Kopien abzustellen. Sollte der Aufwand darüber hinaus gehen, werden für die Übermittlung von Informationen auf Grund der Umweltinformationsgesetze Gebühren und Auslagen erhoben, § 6 Abs. 1 S. 1 NUIG. Bei dem Umfang der von Ihnen gewünschten Informationen ist davon auszugehen, dass sich der Arbeitsaufwand jedoch nicht nur in einer halben Stunde erschöpft und die Bearbeitung auch einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556] Sehr << Anre…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Eingangsbestätigung [#277556]
Datum
14. Mai 2023 20:34
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Erläuterung zu den möglichen Kosten meiner Anfrage. Ich verstehe nun besser, wie diese Kosten zustande kommen und warum es schwierig ist, einen genaueren Kostenrahmen anzugeben. Angesichts der Ungewissheit bezüglich der genauen Kosten und der möglichen Dauer der Bearbeitung meiner Anfrage, habe ich mich entschieden, meine Anfrage zu ändern. Ich würde nun gerne nur eine einfache Auskunft nach § 6 Abs. 2 S. 2 NUIG und § 12 Abs. 2 UIG beantragen, die keine Kosten verursachen sollte. Könnten Sie mir bitte die grundlegendsten und leicht zugänglichen Informationen zum stillgelegten Kaliwerk Wittekind-Hildasglück in Volpriehausen zur Verfügung stellen? Dies könnte beispielsweise Informationen zur Gründung und Stilllegung des Werks, zu bekannten Umweltauswirkungen und zur aktuellen Nutzung des Geländes umfassen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 277556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277556/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Bescheid Sehr geehrter Herr Sakel, bitte beachten S…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2023, hier eingegangen am 03.05.2023 | Bescheid
Datum
17. Mai 2023 14:58
Status
Sehr geehrter Herr Sakel, bitte beachten Sie das Schreiben, welches als Anhang zu dieser E-Mail übermittelt wurde. Mit freundlichen Grüßen