Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS
1. Anzahl der nach dem 01.01.2023 untersuchten Wildschwein-Proben (Leber und Fleisch) auf PFAS.
2. Anzahl der sich hieraus ergebenden Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen, aufgeteilt nach Leber und Fleisch.
3. Auflistung aller Werte für die unter 1. aufgeführten Proben für die Einzelverbindungen Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie die Summe dieser vier PFAS (alle Angaben in µg/kg) getrennt für Leber und Fleisch.
Hintergrund:
Mit der VERORDNUNG (EU) 2022/2388 DER KOMMISSION vom 07.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln[1] sind für vier Stoffe aus der Stoffgruppe der PFAS zum 01.01.2023 Grenzwerte für das Inverkehrbringen von Eiern, Fisch und Fleisch in Kraft getreten. Aufgrund der mittlerweile ubiquitär nachgewiesenen PFAS in Oberböden verbunden mit den Fressgewohnheiten von Wildschweinen sind diese einer besonderen Exposition ausgesetzt. Auch PFAS-Hotspots können über die Untersuchungen der Leber von Wildschweinen ermittelt werden, siehe z.B, Rupp et al.[2]. Damit sind Wildschweine einerseits eine geeignete Spezies für das Monitoring von Kontaminanten, für die der Boden eine Senke darstellt. Anderseits können die Höchstgehalte für das Inverkehrbringen von Fleisch und Leber von Wildtieren zu Problemen bei der Vermarktung von Wildschweinen darstellen.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2388
[2] J. Rupp, M. Guckert, U. Berger et al., „Comprehensive target analysis and TOP assay of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in wild boar livers indicate contamination hot-spots in the environment”, Science of the Total Environment 2023. doi: 10.1016/j.scitotenv.2023.162028
Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Lebern und Fleisch von Tieren, die zusammengehören, d.h. von ein- und demselben Individuum stammen, bitte ich entsprechend zu kennzeichnen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Information nicht vorhanden
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Datum1. Dezember 2023
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3. Januar 2024
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