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Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS

1. Anzahl der nach dem 01.01.2023 untersuchten Wildschwein-Proben (Leber und Fleisch) auf PFAS.
2. Anzahl der sich hieraus ergebenden Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen, aufgeteilt nach Leber und Fleisch.
3. Auflistung aller Werte für die unter 1. aufgeführten Proben für die Einzelverbindungen Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie die Summe dieser vier PFAS (alle Angaben in µg/kg) getrennt für Leber und Fleisch.

Hintergrund:

Mit der VERORDNUNG (EU) 2022/2388 DER KOMMISSION vom 07.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln[1] sind für vier Stoffe aus der Stoffgruppe der PFAS zum 01.01.2023 Grenzwerte für das Inverkehrbringen von Eiern, Fisch und Fleisch in Kraft getreten. Aufgrund der mittlerweile ubiquitär nachgewiesenen PFAS in Oberböden verbunden mit den Fressgewohnheiten von Wildschweinen sind diese einer besonderen Exposition ausgesetzt. Auch PFAS-Hotspots können über die Untersuchungen der Leber von Wildschweinen ermittelt werden, siehe z.B, Rupp et al.[2]. Damit sind Wildschweine einerseits eine geeignete Spezies für das Monitoring von Kontaminanten, für die der Boden eine Senke darstellt. Anderseits können die Höchstgehalte für das Inverkehrbringen von Fleisch und Leber von Wildtieren zu Problemen bei der Vermarktung von Wildschweinen darstellen.

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2388
[2] J. Rupp, M. Guckert, U. Berger et al., „Comprehensive target analysis and TOP assay of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in wild boar livers indicate contamination hot-spots in the environment”, Science of the Total Environment 2023. doi: 10.1016/j.scitotenv.2023.162028

Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Lebern und Fleisch von Tieren, die zusammengehören, d.h. von ein- und demselben Individuum stammen, bitte ich entsprechend zu kennzeichnen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anz…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
1. Dezember 2023 16:53
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der nach dem 01.01.2023 untersuchten Wildschwein-Proben (Leber und Fleisch) auf PFAS. 2. Anzahl der sich hieraus ergebenden Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen, aufgeteilt nach Leber und Fleisch. 3. Auflistung aller Werte für die unter 1. aufgeführten Proben für die Einzelverbindungen Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie die Summe dieser vier PFAS (alle Angaben in µg/kg) getrennt für Leber und Fleisch. Hintergrund: Mit der VERORDNUNG (EU) 2022/2388 DER KOMMISSION vom 07.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln[1] sind für vier Stoffe aus der Stoffgruppe der PFAS zum 01.01.2023 Grenzwerte für das Inverkehrbringen von Eiern, Fisch und Fleisch in Kraft getreten. Aufgrund der mittlerweile ubiquitär nachgewiesenen PFAS in Oberböden verbunden mit den Fressgewohnheiten von Wildschweinen sind diese einer besonderen Exposition ausgesetzt. Auch PFAS-Hotspots können über die Untersuchungen der Leber von Wildschweinen ermittelt werden, siehe z.B, Rupp et al.[2]. Damit sind Wildschweine einerseits eine geeignete Spezies für das Monitoring von Kontaminanten, für die der Boden eine Senke darstellt. Anderseits können die Höchstgehalte für das Inverkehrbringen von Fleisch und Leber von Wildtieren zu Problemen bei der Vermarktung von Wildschweinen darstellen. [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2388 [2] J. Rupp, M. Guckert, U. Berger et al., „Comprehensive target analysis and TOP assay of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in wild boar livers indicate contamination hot-spots in the environment”, Science of the Total Environment 2023. doi: 10.1016/j.scitotenv.2023.162028 Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Lebern und Fleisch von Tieren, die zusammengehören, d.h. von ein- und demselben Individuum stammen, bitte ich entsprechend zu kennzeichnen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294013/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschwei…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
9. Januar 2024 10:41
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS“ vom 01.12.2023 (#294013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschwei…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
9. Januar 2024 10:42
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS“ vom 01.12.2023 (#294013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie besten Dank für die u.s. Nachricht, die ich in Weiterleitung e…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
24. Januar 2024 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie besten Dank für die u.s. Nachricht, die ich in Weiterleitung erhielt. Seitens der Jagdbehörde der Senatsverwaltung kann ich Ihnen nur zurückmelden, dass uns diesbezügliche Untersuchungsergebnisse nicht vorliegen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für die Auskunft. Sie schreiben, dass Ihnen seitens…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
9. Februar 2024 15:42
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für die Auskunft. Sie schreiben, dass Ihnen seitens der Jagdbehörde der Senatsverwaltung diesbezüglich keine Untersuchungsergebnisse vorliegen. Bedeutet dies, dass es für das Land Berlin keinerlei Untersuchungsergebnisse gibt oder liegen diese Daten anderen Behörden vor? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294013/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke auch für Ihre Nachricht. Die Aussage bedeutet, dass es nicht…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Wildschweinen mit PFAS [#294013]
Datum
14. Februar 2024 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke auch für Ihre Nachricht. Die Aussage bedeutet, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass anderen Behörden, die jedoch außerhalb meines Zuständigkeitsrahmens liegen, hierzu vielleicht Untersuchungsergebnisse vorliegen. Der Jagdbehörde der Senatsverwaltung (mein Zuständigkeitsrahmen) liegen aber in der Hinsicht leider keine Untersuchungsergebnisse vor. Liebe Grüße