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Anfrage zu LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMUB ist ständiges Mitglied in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA. Es wurde über die Seite der LAGA nun der Abschlussbericht des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle" (Stand: Juli 2019) veröffentlicht.
Ich frage höflichst folgende Unterlagen an:
- Liste der Termine des des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle"
- Liste der angehörten Personen im Rahmen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle
- Unterlagen wie zB Präsentationen der angehörten Personen im Rahmen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle
- Protokolle/Beschlussvorlagen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das BMUB ist ständiges Mitglied in der Bund/Länder-Arbe…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle [#171413]
Datum
3. Dezember 2019 11:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das BMUB ist ständiges Mitglied in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA. Es wurde über die Seite der LAGA nun der Abschlussbericht des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle" (Stand: Juli 2019) veröffentlicht. Ich frage höflichst folgende Unterlagen an: - Liste der Termine des des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle" - Liste der angehörten Personen im Rahmen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle - Unterlagen wie zB Präsentationen der angehörten Personen im Rahmen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle - Protokolle/Beschlussvorlagen der Sitzungen des LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171413 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff : Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 3.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Anfrage zu LAGA Ad-hoc-Ausschusses "Entsorgung faserhaltiger Abfälle [#171413]
Datum
17. Dezember 2019 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff : Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 3.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3.12.2019, in der Sie um Auskunft über die Arbeiten zur Erstellung des LAGA-Berichts zur "Entsorgung faserhaltiger Abfälle" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Die Erarbeitung des Berichts "Entsorgung faserhaltiger Abfälle" erfolgte im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) durch einen Ad-Hoc-Ausschuss der LAGA. Die Obmannschaft des Ausschusses lag beim Land Baden-Württemberg. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund darauf hinweisen, dass die begehrten Informationen ggf. bei der LAGA, Vorsitz derzeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>; <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> vorhanden sein könnten. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bm… Mit freundlichen Grüßen