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Anfrage zum ökologischen Wasserversorgungskonzept Saar

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte stellen Sie mir das Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar (OWAV), Teilgebiet Südost (1990) zur Verfügung

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
Michael Grittmann
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie mir das Ökologis…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
Michael Grittmann
Betreff
Anfrage zum ökologischen Wasserversorgungskonzept Saar [#296357]
Datum
5. Januar 2024 17:31
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie mir das Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar (OWAV), Teilgebiet Südost (1990) zur Verfügung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Grittmann Anfragenr: 296357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296357/ Postanschrift Michael Grittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr geehrter Herr Grittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.01.2024. Für die Beantwortu…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Anfrage zum ökologischen Wasserversorgungskonzept Saar [#296357]
Datum
9. Januar 2024 12:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Grittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.01.2024. Für die Beantwortung dieser Anfrage können ggf. Gebühren anfallen. Hinsichtlich der Höhe etwaiger anfallender Gebühren verweise ich auf das im Saarland geltende allgemeine Gebührenverzeichnis, dort Nr. 665. Ob Ihre Anfrage gebührenpflichtig ist oder nicht, wird sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellen. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Mit freundlichen Grüßen