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Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums

Als Antwort auf eine andere IFG Anfrage teilte mir die eigentlich zuständige Behörde - die Landeseisenbahnverwaltung NRW als Außenstelle des EBA - mit, dass sich Ihr Ministerium die Beantwortung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG vorbehalte.

Wortwörtlich heißt es: "Die Beantwortung von Anfragen nach dem UIG, IFG bzw. VIG hat sich das Ministerium vorbehalten."

Da es sich hierbei mutmaßlich um eine Weisung handelt, bitte ich um Übersendung eben dieser bevorzugt digital als PDF.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums [#219706]
Datum
3. Mai 2021 12:56
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Antwort auf eine andere IFG Anfrage teilte mir die eigentlich zuständige Behörde - die Landeseisenbahnverwaltung NRW als Außenstelle des EBA - mit, dass sich Ihr Ministerium die Beantwortung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG vorbehalte. Wortwörtlich heißt es: "Die Beantwortung von Anfragen nach dem UIG, IFG bzw. VIG hat sich das Ministerium vorbehalten." Da es sich hierbei mutmaßlich um eine Weisung handelt, bitte ich um Übersendung eben dieser bevorzugt digital als PDF.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in eine schriftliche Anordnung des Ministeriums für Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen, …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums [#219706]
Datum
5. Mai 2021 12:01
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,2 KB


Sehr Antragsteller/in eine schriftliche Anordnung des Ministeriums für Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Landeseisenbahnverwaltung NRW (LEV NRW) die Beantwortung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG untersagte, existiert nicht. Die LEV NRW kann gegenüber Dritten lediglich solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr vom Ministerium für Verkehr explizit zur eigenen Wahrnehmung übertragen sind. Insofern bedarf es nicht explizit einer solchen schriftlichen Anordnung, da der von Ihnen vorgebrachte Sachverhalt nicht zu den der LEV NRW übertragenen Aufgaben gehört. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüß…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Danke für Weiterleitung: Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums [#219706]
Datum
5. Mai 2021 22:11
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219706 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um förmliche Bescheidung der Anfrage insbesondere mit Berücksichtigung de…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrektur: Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums [#219706]
Datum
6. Mai 2021 13:50
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um förmliche Bescheidung der Anfrage insbesondere mit Berücksichtigung der Aufgaben, die der LEV NRW übertragen worden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219706/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.