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Anordnung bzw. Weisung bezüglich Ministeriumsvorbehalt Ihres Ministeriums
Als Antwort auf eine andere IFG Anfrage teilte mir die eigentlich zuständige Behörde - die Landeseisenbahnverwaltung NRW als Außenstelle des EBA - mit, dass sich Ihr Ministerium die Beantwortung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG vorbehalte.
Wortwörtlich heißt es: "Die Beantwortung von Anfragen nach dem UIG, IFG bzw. VIG hat sich das Ministerium vorbehalten."
Da es sich hierbei mutmaßlich um eine Weisung handelt, bitte ich um Übersendung eben dieser bevorzugt digital als PDF.
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Datum3. Mai 2021
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5. Juni 2021
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