Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Duisburg

Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Duisburg [#268736]
Datum
26. Januar 2023 14:52
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268736/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Duisburg
Ihr Schreiben vom 26.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre oben genannte Eingabe ist hier eingegan…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 26.01.2023
Datum
2. Februar 2023 12:40
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre oben genannte Eingabe ist hier eingegangen. Ich habe Ihre E-Mail an die zuständigen Fachdienststellen weitergeleitet. Von dort aus wird eine entsprechende Prüfung veranlasst. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Duisburg
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein …
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Februar 2023 08:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen he…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736]
Datum
7. Februar 2023 19:56
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort! Wie bereits in meiner ursprünglichen Anfrage beschrieben möchte ich Sie bitten, mir für die beiden Male, in denen eine strategische Fahndung angeordnet wurde, die Dokumente selbst ebenfalls zuzuschicken. Nach § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW ist die strategische Fahndung schriftlich zu beantragen und durch die Behördenleitung auch schriftlich anzuordnen - diese Dokumente bitte ich Sie, mir ebenfalls zuzuschicken. (Das PP Bonn hat selbige ebenfalls auf eine IFG-Anfrage hin bereitgestellt, sodass ich rein vorsorglich darauf hinweisen möchte, dass ich der Ansicht bin, dass diese keinem Ausschlusstatbestand unterliegen: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw/) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268736/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736] Ihr Az.: IFG-57.03.01.-01/23 Guten Tag, ich möch…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736]
Datum
28. Februar 2023 08:55
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: IFG-57.03.01.-01/23 Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir die genannten Dokumente zu den beiden strategischen Fahndungen zuzuschicken und weise daraufhin, dass die 1-Monats-Frist des § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW bereits abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Duisburg
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736] IFG-57.03.01-01/23 Sehr << Antragsteller:i…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736]
Datum
28. Februar 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-57.03.01-01/23 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Anbei die schriftlichen Anordnungen zur strategischen Fahndung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736] Ihr Az.: Ihr Az.: IFG-57.03.01.-01/23 Sehr <&l…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#268736]
Datum
28. Februar 2023 20:33
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: Ihr Az.: IFG-57.03.01.-01/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Zusendung der beiden Anordnungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268736/