Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal

Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal [#268771]
Datum
26. Januar 2023 22:45
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268771/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Wuppertal
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Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2023 08:11
Status
Warte auf Antwort

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Polizeipräsidium Wuppertal
Ihre Anfrage gem. IFG NRW vom 26. Jan. 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG NRW…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Ihre Anfrage gem. IFG NRW vom 26. Jan. 2023
Datum
27. Januar 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG NRW ist hier eingegangen und wird baldmöglichst beantwortet. Mit freundlichem Gruß
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW sende ich Ihnen meine Auskunft zu. Mit…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal [#268771]
Datum
13. Februar 2023 10:28
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
7,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW sende ich Ihnen meine Auskunft zu. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/a/268771/ Das Problem ist dasselbe, wie b…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal“ [#268771]
Datum
20. Februar 2023 20:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/a/268771/ Das Problem ist dasselbe, wie bei meiner gleichlautenden IFG-Anfrage an das PP Münster (#268683), das PP hat die angefragten Dokumente als VS eingestuft. Der Einfachheit halber habe ich Ihnen hier meine Ausführungen zu der Anfrage in Münster hineinkopiert: Das PP Münster hat sich in der Sache in keinster Weise mit dem Ausschlusstatbestand des § 6 lit a) IFG NRW auseinandergesetzt, stattdessen wird pauschal auf die Einstufung als VS abgestellt. Diese Einstufung ist noch nicht einmal präzisiert (VS-NfD? vermutlich), streng genommen wurde nicht einmal gesagt, dass die angefragten Dokumente überhaupt eingestuft worden wären ("Die von Ihnen angefragten Informationen zur Strategischen Fahndung unterliegen allesamt der Verschlusssachenanweisung" - was soll das heißen?). Im Übrigen ist nach dem IFG NRW eine Anfrage nicht automatisch abzulehnen, nur weil sie als VS eingestuft wäre - im Gegenteil, mangels einer solchen Voraussetzung (die im Übrigen auch der Rechtsprechung der VGs widerspräche, siehe beispielhaft VG Berlin, Urteil vom 22. September 2022 – 2 K 35/19 –, juris Rn. 38 bzw. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 – BVerwG 7 C 20/17 –, juris Rn. 33) muss die Behörde im Einzelfall den Ausschlusstatbestand prüfen. Das ist hier nicht geschehen. Es ist auch grundsätzlich nicht ersichtlich, warum die Anordnung der strategischen Fahndung gem. § 12a PolG NRW überhaupt als VS eingestuft werden sollte. Das PP Bonn bspw. hat mir seine Anordnungen in vorbildlicher Weise auf meine IFG-Anfrage hin zugeschickt (https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw/). Vergleichbare Maßnahmen in anderen Polizeigesetzen müssen nach dortiger Rechtslage sogar eigeninitiativ veröffentlicht werden. Ich freue mich, wenn Sie auch Kontakt zum PP Wuppertal aufnehmen und mich über das Ergebnis Ihres Vermittlungsversuchs zeitnah in Kenntnis setzen! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268771.pdf - 2023-01-27_2-image001.jpg - 2023-02-13_1-ifg-name-230206.pdf - 2023-02-13_1-image001.jpg - 2023-02-13_1-infoauskunft-ifg.pdf Anfragenr: 268771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268771/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal“ [#268771]
Datum
21. Februar 2023 12:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 20.02.2023 [#268771] Ihr Az.: ZA DirBüro DSB Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich weise …
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20.02.2023 [#268771]
Datum
23. Februar 2023 10:29
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZA DirBüro DSB Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich weise auf BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08 hin und bitte Sie um eine erneute Prüfung und darum, mich zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268771/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-1324/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 26.01.2023 auf Zugan…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-1324/23 Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal“ [#268771]
Datum
20. März 2023 08:01
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-1324/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 26.01.2023 auf Zugang zu Anträgen und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden Sehr << Antragsteller:in >> das Polizeipräsidium hatte am 03.02.2023 um Zeit gebeten, um hausintern eine Abstimmung herbeizuführen. Ich werde mich bei Ihnen unaufgefordert melden. Mit freundlichen Grüßen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die Vermittlung und Ihre Mühen! Mit freundlichen Gr…
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Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.5-1324/23 Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Wuppertal“ [#268771]
Datum
27. März 2023 11:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die Vermittlung und Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268771/

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Polizeipräsidium Wuppertal
Ablehnender Bescheid VS-NfD Einstufung sei auch materiell gerechtfertigt, außerdem wäre Arbeit der Polizei beeintr…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnender Bescheid
Datum
15. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
VS-NfD Einstufung sei auch materiell gerechtfertigt, außerdem wäre Arbeit der Polizei beeinträchtigt