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Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)

Wer ist in Nordrhein-Westfalen Aufsicht für die Überwachung von Datenschutz bei Strafverfolgungt im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates?

Bitte um konkrete Kontaktdaten.

Bitte zudem um Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland INFR(2022/2030)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    27. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäischer Datenschutzbeauftragter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264767]
Datum
5. Dezember 2022 18:42
An
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Wer ist in Nordrhein-Westfalen Aufsicht für die Überwachung von Datenschutz bei Strafverfolgungt im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Bitte um konkrete Kontaktdaten. Bitte zudem um Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland INFR(2022/2030)
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an den Europäischen Datenschutzbea…
Von
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Betreff
2022-0007 RE: Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264767]
Datum
6. Dezember 2022 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,5 KB
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545 Bytes
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591 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Entsprechend der EU-Verordnung 2018/1725 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zum freien Datenverkehr beschäftigt sich der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hauptsächlich mit der Einhaltung der entsprechenden Datenschutzvorschriften durch die Organe und Einrichtungen der EU. In Ihrem Fall ist keine Institution der Europäischen Union beteiligt, sondern nationale öffentliche Behörden. Am besten sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 D-53117 Bonn Kontakt: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Beschwerde: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Beschwerden/beschwerden_node.html Bitte merken Sie, dass es in Deutschland auch Landesbeauftragte für den Datenschutz gibt: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html Nordrhein-Westfalen Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf oder Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11/384 24-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Homepage: https://www.ldi.nrw.de<https://www.ldi.nrw.de/> Wir wünschen Ihnen in dieser Hinsicht viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen,

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AW: 2022-0007 RE: Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 in NRW; …
An Europäischer Datenschutzbeauftragter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022-0007 RE: Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 in NRW; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264767]
Datum
6. Dezember 2022 15:15
An
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für sehr schnelle Rückmeldung. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist mir hinreichend bekannt, verweist die dortige Institution generall auf deutschen "Föderalismus(dickicht)" mitten im Vertragsverletzungsverfahren INFR 2022/2030. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist mir hinreichend bekannt. Dort sei man nicht einmal für den Petitionsausschuss des Landtags NRW trotz erwartbarer EuGH-Klarstellung vom Sommer 2020 und verspäteter gegenteiliger Mitteilungen aus dem Landtag zuständig. Zudem sollen Eingaben zur Entlastung der LDI NRW möglichst direkt an den Petitionsausschuss des EU-Parlament und an die EU-Kommission gehen, wie ich durch Auswertung von Mitteilungen aus der LDI NRW (und vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) in Erfahrung bringen konnte. Meist verweist man in diesem Land zudem auf fehlende Datenschutzaufsichten in Rechtssachen nach DSGVO-EU sowie nach JI-Richtlinie. Da Sie aus nachvollziehbaren Gründen für Aufsichtsbehörden in diesem Land nicht zuständig seien, fragen wir dann ggf. zeitnah die EU-Kommission und den Petitionsausschuss des EU-Parlaments. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/