Anwesen Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe

ich würde gerne wissen, wem das Anwesen Ruschgraben 139, in 76139 Karlsruhe, gehört und warum es seit mindestens 11 Jahren leer steht?
Ebenso das Anwesen in der Prinzstrasse, ehemaliger Praktiker Baumarkt, 76139 Karlsruhe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
Andreas Zimmermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gerne wissen, wem das Anwes…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Andreas Zimmermann
Betreff
Anwesen Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe [#289773]
Datum
7. Oktober 2023 21:33
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne wissen, wem das Anwesen Ruschgraben 139, in 76139 Karlsruhe, gehört und warum es seit mindestens 11 Jahren leer steht? Ebenso das Anwesen in der Prinzstrasse, ehemaliger Praktiker Baumarkt, 76139 Karlsruhe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zimmermann Anfragenr: 289773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289773/ Postanschrift Andreas Zimmermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zimmermann
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrter Herr Zimmermann, Ihre Anfrage habe ich über unsere Zentrale erhalten. Die von Ihnen genannten Grund…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Betreff: Anwesen Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe [#289773]
Datum
12. Oktober 2023 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zimmermann, Ihre Anfrage habe ich über unsere Zentrale erhalten. Die von Ihnen genannten Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und somit auch nicht im Eigentum des Bundes. Insofern habe ich auch keine näheren Auskünfte zu den Eigentumsverhältnissen. Ich denke, Sie müssten hier nähere Auskünfte beim Grundbuchamt der Stadt Karlsruhe oder beim Amtsgericht erhalten. Ich bedauere Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zimmermann
Sehr << Anrede >> die zuständige Behörde (Grundbuchamt) verweigert die Aussage. Was kann ich tun? Mi…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Andreas Zimmermann
Betreff
AW: Betreff: Anwesen Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe [#289773]
Datum
21. Oktober 2023 09:34
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die zuständige Behörde (Grundbuchamt) verweigert die Aussage. Was kann ich tun? Mit freundlichen Grüßen Andreas Zimmermann Anfragenr: 289773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289773/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrter Herr Zimmermann, mit E-Mail vom 02.11.2023 haben Sie nun erneut unsere Zentrale angeschrieben und u…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Betreff: Anwesen Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe [#289773]
Datum
3. November 2023 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zimmermann, mit E-Mail vom 02.11.2023 haben Sie nun erneut unsere Zentrale angeschrieben und um Auskunft über die Liegenschaften im Ruschgraben 139 und der Printzstrasse 2, ehemaliger Praktiker Baumarkt in Karlsruhe gebeten. Ich muss Ihnen nun leider nochmals mitteilen, dass sich diese Liegenschaften nicht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und somit auch nicht im Eigentum des Bundes befinden. Insofern kann ich/können wir Ihnen als Bundesanstalt hier auch keine näheren Auskünfte zu den Eigentumsverhältnissen zukommen lassen und auch nicht zu möglichen Verwendungszwecken der Liegenschaften. Das Grundstück Ruschgraben 139 könnte auch dem Land Baden-Württemberg gehören. Insofern könnten Sie sich hier noch an das dann zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe wenden. Hinsichtlich der Printzstr. 2 scheint es sich eher einen privaten Eigentümer zu handeln. Ggf. kann Ihnen auch die Liegenschaftsabteilung der Stadt Karlsruhe Auskunft geben. Ich bedauere Ihnen keine weitergehenden Auskünfte an die Hand geben zu können! Mit freundlichen Grüßen