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Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG ihnen zugeschickt hat
Anfrage an:
Umweltbundesamt
Die Anzahl der unterschiedlichen Unternehmen von denen Sie Daten von der Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnGW zugeschickt bekamen.
Zitat des Gesetzestexttes: "Die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten, soweit sie den Anteil an erneuerbaren Energien betreffen, an das Umweltbundesamt."
Anfrage erfolgreich
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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