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Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG ihnen zugeschickt hat

Anfrage an: Umweltbundesamt

Die Anzahl der unterschiedlichen Unternehmen von denen Sie Daten von der Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnGW zugeschickt bekamen.
Zitat des Gesetzestexttes: "Die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten, soweit sie den Anteil an erneuerbaren Energien betreffen, an das Umweltbundesamt."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Tobias Wilhelm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der u…
An Umweltbundesamt Details
Von
Tobias Wilhelm
Betreff
Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG ihnen zugeschickt hat [#195645]
Datum
20. August 2020 16:42
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der unterschiedlichen Unternehmen von denen Sie Daten von der Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnGW zugeschickt bekamen. Zitat des Gesetzestexttes: "Die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten, soweit sie den Anteil an erneuerbaren Energien betreffen, an das Umweltbundesamt."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Wilhelm Anfragenr: 195645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195645/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Wilhelm
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Wilhelm, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Anz…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG ihnen zugeschickt hat [#195645]
Datum
21. August 2020 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilhelm, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG dem UBA zugeschickt hat", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Dieter Leutert Umweltbundesamt Referat Z 2.4 - Bürgerservice, Besucherdienst, Veranstaltungen Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau Postadresse: Postfach 1406, 06813 Dessau, E-Mail: dieter.leutert@uba.de www.umweltbundesamt.de

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Wilhelm, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns über das Internetportal „fragdenstaat.de“ errei…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG ihnen zugeschickt hat [#195645]
Datum
28. August 2020 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilhelm, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns über das Internetportal „fragdenstaat.de“ erreichte. Sie baten um Informationen zur "Anzahl der Unternehmensdaten welche die Bundesnetzagentur gemäß §42 Absatz 7 Satz 2 EnWG dem UBA zugeschickt hat". Hierzu können wir wie folgt antworten: Gemäß § 42 Abs. 7 Satz 2 EnwG haben wir von der BNetzA kürzlich für das Stromlieferjahr 2018 Datensätze von 1.431 unterschiedlichen Unternehmen erhalten. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Dieter Leutert Umweltbundesamt Referat Z 2.4 - Bürgerservice, Besucherdienst, Veranstaltungen Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau Postadresse: Postfach 1406, 06813 Dessau, E-Mail: dieter.leutert@uba.de<mailto:dieter.leutert@uba.de> www.umweltbundesamt.de<http://www.umweltbundesamt.de/>