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Anzahl der Weihnachtskarten

Die Anzahl der von Ihrem Ministerium versendeten Weihnachtskarten der vorherigen Jahre. Konkret geht es darum, wie viele der offiziellen Weihnachtskarten in den Jahren 2018 und 2019 gedruckt bzw. zum Druck bestellt wurden. Falls Sie zusätzlich die Anzahl der versandten Weihnachtskarten wissen, freue ich mich auch auf diese Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der von …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Weihnachtskarten [#198506]
Datum
29. September 2020 09:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der von Ihrem Ministerium versendeten Weihnachtskarten der vorherigen Jahre. Konkret geht es darum, wie viele der offiziellen Weihnachtskarten in den Jahren 2018 und 2019 gedruckt bzw. zum Druck bestellt wurden. Falls Sie zusätzlich die Anzahl der versandten Weihnachtskarten wissen, freue ich mich auch auf diese Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198506/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. September 2020. Hierzu teile ich Ihnen Folgen…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anzahl der Weihnachtskarten [#198506]
Datum
5. Oktober 2020 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. September 2020. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Jahr 2018 wurden 6.900 Weihnachtskarten des BMU gedruckt. Im Jahr 2019 wurden 5200 Weihnachtskarten des BMU gedruckt. Im Vorfeld der Druckbeauftragung fand eine Hausabfrage zu den Bedarfen an Weihnachtskarten statt. Auf dieser Basis wurde die Auflage für den Druck ermittelt. Seit einigen Jahren werden – neben der gedruckten Weihnachtskarte – zusätzlich auch E-Cards zum elektronischen Versand angeboten und somit die Möglichkeit eröffnet, Festtagsgrüße via E-Mail zu verschicken. Auch dieses Angebot wird genutzt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagefrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen