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Anzahl Emmissionsrechte im EU ETS

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wie viele Emmissionsrechte im EU ETS wurden auf freiwilliger Basis von Privatpersonen / Institutionen erworben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Emmission…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Emmissionsrechte im EU ETS [#172280]
Datum
17. Dezember 2019 13:08
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Emmissionsrechte im EU ETS wurden auf freiwilliger Basis von Privatpersonen / Institutionen erworben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172280
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "bi…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Anzahl Emmissionsrechte im EU ETS [#172280]
Datum
17. Dezember 2019 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "bisher erworbenen Emissionsrechten im EU ETS", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
AW: Anzahl Emissionsrechte im EU ETS [#172280] Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Anzahl Emissionsrechte im EU ETS [#172280]
Datum
9. Januar 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2019. Sie baten um Auskunft, „wie viele Emissionsrechte im EU ETS auf freiwilliger Basis von Privatpersonen / Institutionen erworben wurden“. Da Ihre Anfrage auf die Herausgabe von Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz zielt, handelt es sich um einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz, den wir wie folgt beantworten: Die freiwillige Löschung von Emissionsberechtigungen ist in Artikel 12(4) der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EC geregelt. Grundsätzlich können alle Personen (natürliche und juristische Personen) Emissionsberechtigungen erwerben, handeln und abgeben, neben abgabepflichtigen Unternehmen (die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen müssen) oder sonstigen Handelsakteuren also auch sonstige Institutionen und Privatpersonen. Die Europäische Kommission veröffentlicht die europaweite Menge der nach Artikel 12(4) gelöschten Emissionsberechtigungen in ihrer jährlichen Mitteilung zur Anzahl der im Umlauf befindlichen Emissionsberechtigungen, zuletzt am 14.5.2019 (C(2019) 3288 final): https://ec.europa.eu/clima/sites/clima/files/ets/reform/docs/c_2019_3288_en.pdf. Diesem Dokument können Sie entnehmen, dass die Menge der nach Artikel 12(4) gelöschten Emissionsberechtigungen bis zum 31.12.2018 mit 315.083 Emissionsberechtigungen beziffert wird (kumuliert seit 1.1.2013). Die Menge der im gleichen Zeitraum EU-weit versteigerten Zertifikate lag dem genannten Bericht der Kommission nach bei 4.941.208.000 und damit um ein vielfaches höher. Mit freundlichen Grüßen