Anzeigen Neumünster 04.11.2023

Welche Anzeigen (Straftaten/Ordnungswidrigkeiten)
mit Tatzeitraum Samstag 04.11.2023 9-13 Uhr
mit Tatort Stadt Neumünster
in den Straßenzügen Färberstraße, Kuhberg, Gänsemarkt, oder "Am Teich"
mit namentlich bekanntem Täter,
wurden von der Polizei aufgenommen?

Insbesondere geht es dabei um von der Polizei selbst aufgenommene
Verstöße gegen die folgenden Paragraphen
§ 24 Absatz 1 Nummer 3 VersFG (Stören von Versammlungen)
§ 24 Absatz 1 Nummer 7 Alternative 2 VersFG (Vermummen/Schutzausrüstung bei Versammlungen)
§ 17 VersFG Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot
§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Ergebnis der Anfrage

10.11.2023 "keine Straftaten"
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeige…
15.02.2024 "ein laufendes Verfahren"
https://fragdenstaat.de/anfrage/aufnahm…
18.03.2024 "... eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ...
... am 24.11.2023 an die Stadt Neumünster abgegeben."
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeige…
26.03.2024 "... mit einer betroffenen Person ...
Tatbestand ... Störung einer Versammlung
gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 3 VersFG-SH ..."
https://fragdenstaat.de/anfrage/aufnahm…

Video-Aufnahmen der Versammlungen?
Siehe https://fragdenstaat.de/a/294240

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Anzeigen (Straftaten/Ordnungsw…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
4. November 2023 23:00
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Anzeigen (Straftaten/Ordnungswidrigkeiten) mit Tatzeitraum Samstag 04.11.2023 9-13 Uhr mit Tatort Stadt Neumünster in den Straßenzügen Färberstraße, Kuhberg, Gänsemarkt, oder "Am Teich" mit namentlich bekanntem Täter, wurden von der Polizei aufgenommen? Insbesondere geht es dabei um von der Polizei selbst aufgenommene Verstöße gegen die folgenden Paragraphen § 24 Absatz 1 Nummer 3 VersFG (Stören von Versammlungen) § 24 Absatz 1 Nummer 7 Alternative 2 VersFG (Vermummen/Schutzausrüstung bei Versammlungen) § 17 VersFG Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Neumünster
Sehr << Antragsteller:in >> die beiden an Veranstaltungen, die an diesem Samstag in Neumünster genehm…
Von
Polizeidirektion Neumünster
Betreff
WG: [EXTERN] Anzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
10. November 2023 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,6 KB
image002.jpg
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die beiden an Veranstaltungen, die an diesem Samstag in Neumünster genehmigt und durchgeführt wurden, verliefen nahezu störungsfrei. Daher wurden am Samstag, 04.11.2023 während der Aufzüge keine Straftaten bekannt und folglich auch nicht aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hatte auch nach Ordnungswidrigkeiten gefragt. Da es mehrere…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Anzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
11. November 2023 13:19
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hatte auch nach Ordnungswidrigkeiten gefragt. Da es mehrere Störungen durch Sitzblockaden gab, bei denen von Polizeiseite unmittelbarer Zwang in Form körperlicher Gewalt (angedroht und) angewandt wurde, die auch von Polizeiseite gefilmt wurden, liegt es nahe, dass allein zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Polizeihandelns Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben wurden. Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Neumünster
Ich bin am [geschwärzt] November 2023 wieder an meinem Arbeitsplatz. Ihre Mail wird in dieser Zeit nicht bearbeite…
Von
Polizeidirektion Neumünster
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Anzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
11. November 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am [geschwärzt] November 2023 wieder an meinem Arbeitsplatz. Ihre Mail wird in dieser Zeit nicht bearbeitet. Vielen Dank [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) wurde von…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
8. Dezember 2023 01:41
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit VOLLSTÄNDIG beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten: Ich hatte auch nach Ordnungswidrigkeiten gefragt. Da es mehrere Störungen durch Sitzblockaden gab, bei denen von Polizeiseite unmittelbarer Zwang in Form körperlicher Gewalt (angedroht und) angewandt wurde, die auch von Polizeiseite gefilmt wurden, liegt es nahe, dass allein zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Polizeihandelns Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben wurden. Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ordnungswidrigkeitsanzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeig…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsanzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
13. Januar 2024 23:54
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit VOLLSTÄNDIG beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte auch nach Ordnungswidrigkeiten gefragt. Da es mehrere Störungen durch Sitzblockaden gab, bei denen von Polizeiseite unmittelbarer Zwang in Form körperlicher Gewalt (angedroht und) angewandt wurde, die auch von Polizeiseite gefilmt wurden, liegt es nahe, dass allein zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Polizeihandelns Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben wurden. Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ordnungswidrigkeitsanzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeig…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsanzeigen Neumünster 04.11.2023 [#291671]
Datum
19. Februar 2024 22:42
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit VOLLSTÄNDIG beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte AUCH nach Ordnungswidrigkeiten gefragt. Da es mehrere Störungen durch Sitzblockaden gab, bei denen von Polizeiseite unmittelbarer Zwang in Form körperlicher Gewalt (angedroht und) angewandt wurde, die auch von Polizeiseite gefilmt wurden, liegt es nahe, dass allein zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Polizeihandelns Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben wurden. Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ [#291671]
Datum
19. Februar 2024 22:43
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291671/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nach Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gefragt hatte und nur eine Antwort bzgl. Straftaten erhalten habe. Ich habe mittlerweile schon vielfach erinnert, ohne jedwede Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291671.pdf - 2023-11-10_1-image001.png - 2023-11-10_1-image002.jpg Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ [#291671]
Datum
20. Februar 2024 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde hierzu angeschrieben. Wenn ich etwas Neues erfahre, …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ [#291671]
Datum
21. Februar 2024 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde hierzu angeschrieben. Wenn ich etwas Neues erfahre, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
LD7-18.21/24.022 [#291671] Guten Tag, vielen Dank für Ihr Tätigwerden in dieser Angelegenheit. Ich habe noch ein…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LD7-18.21/24.022 [#291671]
Datum
21. Februar 2024 21:27
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Tätigwerden in dieser Angelegenheit. Ich habe noch einen Vorschlag an Sie zu machen: Können/Mögen Sie intern Ihren Vordruck dahingehend verändern (lassen), dass Sie den Namen des Petenten nur im Betreff nennen und dahinter (Petent) schreiben und dann im weiteren Text nur noch "Petent" verwenden? (So wie Sie das mit den Gesetzen und deren Kürzeln ja auch machen.) Das spart mir regelmäßigen Schwärzungsaufwand und auch bei Ihnen lässt sich der Text womöglich einfacher für Jahresberichte u.Ä. wieder verwenden, um so weniger personenenbezogene Daten er enthält. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Zeichen Dritter: LD7-18.21/24.022 [#291671]
Guten Tag, viele…
An Polizeidirektion Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Zeichen Dritter: LD7-18.21/24.022 [#291671]
Datum
22. März 2024 09:16
An
Polizeidirektion Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Nachtrag per Post mit Schreiben vom 18.03.2024 zu meiner Anfrage vom 04.11.2023 ("Welche Anzeigen ... Ordnungswidrigkeiten ...") und die deswegen ergangenen näher spezifizierten Erinnerungsschreiben ("Ordnungswidrigkeitsanzeigen ... Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen?") vom 11.11.2023, 08.12.2023, 13.01.2024 und 19.02.2024. Ihre Antwort vom 18.03.2024, dass es eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gab, beantwortet die Frage leider nicht vollständig. Sie schreiben: "Die von Ihnen beschriebenen Sitzblockaden lösten sich von allein wieder auf. Ein Einschreiten von Seiten der Polizei war nicht erforderlich." Sie meinten wahrscheinlich: "Meiner Kenntnis nach, soll es EINE Sitzblockade gegeben haben, die sich ohne Einschreiten der Polizei wieder aufgelöst habe." Dass es Sitzblockaden gab, die nur aufgrund extra dafür nachgeorderter Kräfte unter großem (Polizei-)Kräfteeinsatz geräumt werden konnte, gibt es umfangreiches online verfügbares Videomaterial. Damit erscheint Ihre Aussage in einem etwas anderen Licht. Es bleibt somit im Ergebnis leider dabei, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet vollständig beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über Tatbestand und Anzahl Betroffener der einen Anzeige, die es gab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671] Guten Tag, ich w…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671]
Datum
22. März 2024 09:20
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte ihnen mitteilen, dass ich Post von der Gegenseite erhalten habe, auf die ich wie folgt geantwortet habe: vielen Dank für Ihren Nachtrag per Post mit Schreiben vom 18.03.2024 zu meiner Anfrage vom 04.11.2023 ("Welche Anzeigen ... Ordnungswidrigkeiten ...") und die deswegen ergangenen näher spezifizierten Erinnerungsschreiben ("Ordnungswidrigkeitsanzeigen ... Wie viele wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen?") vom 11.11.2023, 08.12.2023, 13.01.2024 und 19.02.2024. Ihre Antwort vom 18.03.2024, dass es eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gab, beantwortet die Frage leider nicht vollständig. Sie schreiben: "Die von Ihnen beschriebenen Sitzblockaden lösten sich von allein wieder auf. Ein Einschreiten von Seiten der Polizei war nicht erforderlich." Sie meinten wahrscheinlich: "Meiner Kenntnis nach, soll es EINE Sitzblockade gegeben haben, die sich ohne Einschreiten der Polizei wieder aufgelöst habe." Dass es Sitzblockaden gab, die nur aufgrund extra dafür nachgeorderter Kräfte unter großem (Polizei-)Kräfteeinsatz geräumt werden konnte, gibt es umfangreiches online verfügbares Videomaterial. Damit erscheint Ihre Aussage in einem etwas anderen Licht. Es bleibt somit im Ergebnis leider dabei, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ vom 04.11.2023 (#291671) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet vollständig beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über * Tatbestand und *Anzahl Betroffener der einen Anzeige, die es gab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - doc210324-21032024163730.pdf Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671] Sehr <<…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671]
Datum
25. März 2024 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Auch wir haben inzwischen mit Schreiben vom 18.03.2024 (Eingang beim ULD 21.03.2024) eine Stellungnahme der informationspflichtigen Stelle erhalten. Hierin wird im Prinzip die Chronologie des bzw. der Verfahren dargestellt. Insbesondere wurde auch hier mitgeteilt, dass eine Verfügung über eine Ordnungswidrigkeit erfolgte, wie es Ihnen auch in dem Schreiben vom 18.03.2024 mitgeteilt wurde. Nach meinem Verständnis war diese "Statistik" zu den Ereignissen am 04.11.2023 in Neumünster von Ihrem Antrag vom selben Tag umfasst. Welches Einschreiten der Polizei ansonsten an diesem Tag erfolgte, kann ich selber natürlich nicht beurteilen. Zumindest ist nach dieser Darstellung hieraus kein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Daher gehe ich aktuell davon aus, dass ich Ihnen diesbezüglich nicht mehr weiter helfen kann. Nach Darstellung der Polizei wurde von Ihnen auch schon ein Verwaltungsrechtsverfahren eingeleitet, so dass hierdurch weitergehende Überprüfungsmöglichkeiten gegeben sind. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671] Guten Tag…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671, Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022 [#291671]
Datum
25. März 2024 18:03
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine Rückfrage habe ich an Sie. Ich finde "eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen" (18.03.2024) etwas dünn als Antwort auf meine beiden Fragen: Welche Anzeigen (Straftaten/Ordnungswidrigkeiten) wurden von der Polizei aufgenommen? (04.11.2023) Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen wie viele "Betroffene" aufgenommen? (11.11.2023, 08.12.2023, 13.01.2024 und 19.02.2024) Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert wahrscheinlich Jahre. Meine Idee ist, parallel mit Ihrer Hilfe schneller zu einer umfassenderen Antwort zu gelangen. Liebe << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Neumünster
Es gab von der Polizeidirektion Neumünster mit Schreiben vom 26.03.2024 diese Antwort: "eine Ordnungswidrigk…
Von
Polizeidirektion Neumünster
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Es gab von der Polizeidirektion Neumünster mit Schreiben vom 26.03.2024 diese Antwort: "eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einer betroffenen Person aufgenommen wurde. Der Ordnungswidrigkeitenanzeige liegt der Tatbestand der Störung einer Versammlung gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 3 VersFG-SH zugrunde. ..." Siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/aufnahmen-und-aufzeichnungen-oeffentlicher-versammlungen-ss-16-versfg/891498/anhang/20240326-doc020424-02042024171006_geschwaerzt.pdf
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022, Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671 [#291671] Guten Tag, meine…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022, Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671 [#291671]
Datum
2. April 2024 23:39
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeigen Neumünster 04.11.2023“ wurde nunmehr von der Polizei vollständig beantwortet, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/aufnahmen-und-aufzeichnungen-oeffentlicher-versammlungen-ss-16-versfg/891498/anhang/20240326-doc020424-02042024171006_geschwaerzt.pdf Vielen Dank für Ihre Intervention. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291671/

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Re: Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022, Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671 [#291671] Sehr <<…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Zeichen: LD7-18.21/24.022, Zeichen Dritter: 15.91, Mein Zeichen: 294240 und 291671 [#291671]
Datum
3. April 2024 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen