Approbation ausländischer Ärzte

Thema: Approbation ausländischer Ärzte

Generelle Prozessfragen zur Approbation:

1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2?

1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist?

1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist?

1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden?

2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)?

3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert?

4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus?

5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)?

6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten?

Gleichwertigkeitsprüfung:

7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen?

8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei?

9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung?

10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt?

Kenntnisprüfung:

12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung?

13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert?

14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen?

15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen?

16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen?

18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung?

19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können?

Berufserlaubnis:

20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten?

21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis?

22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)?

23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung?

24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: A…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#200514]
Datum
12. Oktober 2020 11:47
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200514/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen sind fast alle auf unserer Internetseite und den dort eingestellten Doku…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN]-Approbation ausländischer Ärzte [#200514]
Datum
13. Oktober 2020 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen sind fast alle auf unserer Internetseite und den dort eingestellten Dokumenten (siehe auch die Anlagen zu dieser E-Mail) frei zugänglich. Bei den anderen nicht frei zugänglichen Antworten, z.B. über den Zeitraum bis eine Berufserlaubnis erteilt wird, handelt es sich um individuelle Verwaltungsverfahren, für die nicht pauschal ein Zeitraum genannt werden kann. 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? Nein 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? - 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? - 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? Einzelfallentscheidung, kann nicht pauschal beantwortet werden 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? Es gibt kein Muster 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? Auch ins Ausland möglich 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? Ein Gutachten kostet i.d. Regel zwischen 515 und 800 €, Einzelfallentscheidung, daher sind Abweichungen möglich. 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 12-14 Monate 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 2 Wochen 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? Informationen sind auf der Internetseite der Ärztekammer zu finden. 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? Derzeit noch nicht. 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?. 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? Informationen sind auf der Internetseite der Ärztekammer zu finden. 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Nein Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? ja 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? - 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? Sofern alle Voraussetzungen vorliegen. 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt? Die Kosten sind dem Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis zu entnehmen. Einzelfallentscheidung, je nach Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woc…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Approbation ausländischer Ärzte [#200514]
Datum
19. Oktober 2020 11:41
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200514/

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Das wünsche ich Ihnen auch. Mit freundlichen Grüßen
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: [EXTERN]-Approbation ausländischer Ärzte [#200514]
Datum
20. Oktober 2020 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Das wünsche ich Ihnen auch. Mit freundlichen Grüßen

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