Arbeit des Social Media Teams der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

interne Dienstanweisungen und Richtlinien, an denen sich die Inhalte und insbesondere die Gestaltung der öffentlichen Kommunikation der Polizei Berlin, in den sog. sozialen Medien, ausrichtet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
Theodor Huß
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Theodor Huß
Betreff
Arbeit des Social Media Teams der Polizei Berlin [#264755]
Datum
5. Dezember 2022 17:02
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Dienstanweisungen und Richtlinien, an denen sich die Inhalte und insbesondere die Gestaltung der öffentlichen Kommunikation der Polizei Berlin, in den sog. sozialen Medien, ausrichtet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Theodor Huß Anfragenr: 264755 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Theodor Huß

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Huß, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen bereits…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Arbeit des Social Media Teams der Polizei Berlin [#264755]
Datum
19. Dezember 2022 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huß, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen bereits veröffentlicht sind. Diese können Sie unter folgenden Link einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/social-media-aktivitaten-der-polizei-berlin/#nachricht-85080 Mit freundlichen Grüßen