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Asphaltierung von Radwegen

- Dokumente die Vorschriften und Information zur Asphaltierung von Radwegen enthalten.

- Dokumente/Gutachten oder ähnliches, die Pflasterbauweise und Asphaltbauweise von Radwegen vergleichen.

- In elektronischer Form

Vielen Dank für Ihre Mühen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
12. März 2020 13:29
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente die Vorschriften und Information zur Asphaltierung von Radwegen enthalten. - Dokumente/Gutachten oder ähnliches, die Pflasterbauweise und Asphaltbauweise von Radwegen vergleichen. - In elektronischer Form Vielen Dank für Ihre Mühen!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182489 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die Frist für meine Anfrage morgen abläuft. bitte senden…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
14. April 2020 09:31
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die Frist für meine Anfrage morgen abläuft. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente die Vorschriften und Information zur Asphaltierung von Radwegen enthalten. - Dokumente/Gutachten oder ähnliches, die Pflasterbauweise und Asphaltbauweise von Radwegen vergleichen. - In elektronischer Form Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182489
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Asphaltierung von Radwegen“ vom 12.03.2020 (#182…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 08:16
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Asphaltierung von Radwegen“ vom 12.03.2020 (#182489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182489
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens kann ich erst jetzt Ihre Fragen beantworten. Ich bitte …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens kann ich erst jetzt Ihre Fragen beantworten. Ich bitte Sie um Verständnis, dass in der derzeitigen Lage Ihre Anfrage zunächst nicht den richtigen Adressaten fand und daher die Antwort nunmehr verspätet ist. Zu Ihrer ersten Frage verweise ich auf die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege), in deren Teil B III (1) geregelt wird, dass Radwege grundsätzlich in Asphaltbauweise zu erstellen sind. Hinsichtlich der im Einzelfall auch möglichen Pflasterbauweise werden Regelungen zum Material aufgestellt. Die AV Geh- und Radwege finden Sie unter dem Link https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/verkehr/bautechnik-strassen-und-ingenieurbau/ zum Download. In der derzeitigen Fassung ist die AV Geh- und Radwege bis zum 31.05.2020 gültig. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass hierzu keine Dokumente vorliegen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die sehr schnelle Antwort nachdem das Versehen sich aufgeklärt h…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 09:04
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die sehr schnelle Antwort nachdem das Versehen sich aufgeklärt hat. Da in Berlin scheinbar die Asphaltbauweise vorgeschrieben ist, würde mich interessieren, wieso man sich dafür entschieden hat. Ich würde für meinen Wohnort in NRW gerne Gleiches erreichen, aber muss gegen Widerstand in der Verwaltung ankämpfen. Dort wird wie scheinbar fast überall in Deutschland die Pflasterbauweise bevorzugt. Können Sie vielleicht dazu einige Sätze schreiben, wieso sich Berlin für Asphalt als Standard gegenüber dem früher vorherrschenden Pflaster entschieden hat? Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar. Bleiben Sie stets gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182489
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in der Entscheidung Berlins, Asphalt als Standardbauweise für Radwege zu benennen, lage…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 12:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Entscheidung Berlins, Asphalt als Standardbauweise für Radwege zu benennen, lagen vor allem folgende Erwägungen zugrunde: • der geringere Rollwiderstand gegenüber anderen Belagsarten, • die höhere Toleranz von Asphalt gegen Schäden durch das (ggfs. widerrechtliche) Befahren mit schweren Fahrzeugen sowie • ein qualitativ hochwertiger Deckenschluss nach Aufgrabungen mittels Gussasphalt. Es ist jedoch anzumerken, dass aus rein bautechnischer Sicht im Zusammenhang mit Aufgrabungen viel für Pflasterbaustoffe in ungebundener Bauweise spricht, da sie leicht aufzunehmen und wieder einzubauen sind. Auch kleinteilige Schadstellen sind mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beseitigen. Letztlich würden auch ökologische Aspekte für Pflasterbauweisen sprechen, da Platten bzw. Pflaster bei sorgsamem Umgang mit geringem Energieaufwand wiederverwendbar sind. Für Asphalt stellt sich hier die Bilanz wesentlich nachteiliger dar. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die außerordentlich schnelle Antwort! Wurde diese von Ihnen aufgeführ…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 13:22
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die außerordentlich schnelle Antwort! Wurde diese von Ihnen aufgeführte Pro-Contra-Abwägung irgendwie diskutiert und/oder protokolliert bei der Aufstellung der AV? Ich vermute, dass auch Berlin früher die Pflasterbauweise verwendet hat. Kann hier nachvollzogen werden, wie die aktuelle Bestimmung ihren Weg in die AV Geh- und Radwege gefunden hat? Diese Bestimmung weicht ja klar vom vorherigen Standard ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182489

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mit vorangegangener Mail die Pro-und-Contra-Argumente benannt. Die Entscheid…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Asphaltierung von Radwegen [#182489]
Datum
15. April 2020 14:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mit vorangegangener Mail die Pro-und-Contra-Argumente benannt. Die Entscheidung, welche der 4 möglichen Bauweisen, Asphalt, Beton, Pflaster/Platten oder ungebunden, der Baulastträger, ggf. in Abstimmung mit weiteren Beteiligten, wählt, ist immer von den Erfahrungen und Möglichkeiten des Baulastträgers abhängig. Das können unter anderem Erwägungen zu den reinen Baukosten aber auch zu Unterhaltungskosten, gestalterischen Ansprüchen oder Nutzeranforderungen sein. So ist z.B. die Berollbarkeit eine dieser Nutzeranforderungen. Welche Anforderungen im Einzelnen wie in die Entscheidungsfindung einflossen, ist mir hier nicht bekannt. Die Abstimmungen hierzu erfolgten durch meine Vorgängerin im Amt. Zudem sind auch regelmäßig Einzelfallentscheidungen im Planungsvorlauf erforderlich, die ein Abweichen vom Standard notwendig machen. Es ist also durchaus auch möglich, dass gepflasterte Radwege neu angelegt werden. Freundliche Grüße