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Atomtransporte über die Ostsee seit 2018

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – "Atomtransporte über die Ostsee" aus dem Jahr 2018 veröffentlicht in der Drucksache 19/1413.

Mit dieser Anfrage erbitte ich die Zusendung einer Fortschreibung der Auskunft, in der Drucksache 19/1413 als Anlage 1 geführt, für das Jahr 2018 bis heute.

Angepasste Fragestellung:
Wie viele und welche Atomtransporte mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen wurden seit 01.01.2018 über die Ostsee aus- oder eingeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Um welche Stoffe handelte es sich jeweils dabei, wann genau (Datum) und über welchen deutschen Ort/Hafen und Seebeförderer wurde jeweils die Ein- oder Ausfuhr durchgeführt? Wer war jeweils Absender bzw. Empfänger?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kleine Anfrage an die Bunde…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomtransporte über die Ostsee seit 2018 [#62935]
Datum
26. März 2019 16:54
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – "Atomtransporte über die Ostsee" aus dem Jahr 2018 veröffentlicht in der Drucksache 19/1413. Mit dieser Anfrage erbitte ich die Zusendung einer Fortschreibung der Auskunft, in der Drucksache 19/1413 als Anlage 1 geführt, für das Jahr 2018 bis heute. Angepasste Fragestellung: Wie viele und welche Atomtransporte mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen wurden seit 01.01.2018 über die Ostsee aus- oder eingeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um welche Stoffe handelte es sich jeweils dabei, wann genau (Datum) und über welchen deutschen Ort/Hafen und Seebeförderer wurde jeweils die Ein- oder Ausfuhr durchgeführt? Wer war jeweils Absender bzw. Empfänger? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die erbetenen D…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019
Datum
17. April 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die erbetenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019 [#62935] Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf di…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019 [#62935]
Datum
21. Mai 2019 11:43
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf die von Ihnen erhaltenen Informationen vom 17.04.2019. Zunächst dafür vielen Dank. Bei der Durchsicht der Daten ist mir eine Abweichung zu Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – "Atomtransporte über die Ostsee" aus dem Jahr 2018 veröffentlicht in der Drucksache 19/1413 aufgefallen. Die Anlage 1 der Anwort auf o.g. kleinen Anfrage, auf die Sich meine Anfrage bei Ihnen bezog, waren ebenfalls die Transit-Transporte aufgeführt. In Ihrer Antwort auf meine Frage sind diese nicht aufgeführt. Sollte meine Frage diesbüglich unklar gewesen sein, bitte ich dennoch die Daten der Transit-Transporte zu ergänzen. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 62935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019 mit Transit Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen di…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
UIG Anfrage Ostseetransporte 2018 bis März 2019 mit Transit
Datum
20. Juni 2019 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die erbetenen Daten. Mit freundlichen Grüßen