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Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2021 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffaelligkeiten-bei-umgebungsmessung-des-kit/) wird von Auffälligkeit bei einer Umgebungsmessung am Hirschgraben (auch bekannt als Hirschkanal) nahe des Campus Nord des KIT in Karlsruhe berichtet. Im Rahmen einer Messung seien "Auffälligkeiten bei den Strahlungswerten festgestellt" worden, woraufhin es zu "außerordentliche[n] Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" kam, die ungewöhnliche "Konzentrationen der Radionuklide Cs-137 und Am-241" aufwiesen.

1) In welchem Umfang und aus welchem Anlass finden aktuell regelmäßige oder unregelmäßige Messungen der Radioaktivität in Luft, Boden oder Wasser im nahen Umfeld des Campus Nord des KIT statt?

Darüber hinaus bitte ich Sie um die (elektronische) Übermittlung folgender Informationen:

2) Das Protokoll der letzten Messung von ionisierender Strahlung oder Radionukliden am Hirschgraben bevor die Auffälligkeiten beobachtet wurden, d.h. die letzte Messung ohne Auffälligkeiten
3) Das Protokoll zur ursprünglichen Messung, die die jetzt beobachteten Auffälligkeiten am Hirschgraben zuerst gezeigt haben
4) Das Protokoll zu den anschließenden "außerordentlichen Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" am Hirschgraben
5) Bewertungen, Einschätzungen und Vermerke o.ä. zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich des Ursprungs der auffälligen Radionuklide und der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
6) Schriftverkehr mit anderen Institutionen zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen

Bitte teilen Sie mir auch mit, welche weiteren Institutionen zu diesem Sachverhalt noch Information haben könnten, die dem Ministerium selbst nicht vorliegen (z.B. KIT oder LUBW). Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Gerne dürfen Sie mir auch mitteilen, falls ich einige der angefragten Informationen bei anderen Stellen mit weniger Verwaltungsaufwand für Sie erhalten kann, z.B. weil dann notwendige Abfragen, Aktenrecherchen und/oder Übermittlungen von Akten entfallen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2021 (https://www.baden…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT [#220188]
Datum
10. Mai 2021 22:38
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2021 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffaelligkeiten-bei-umgebungsmessung-des-kit/) wird von Auffälligkeit bei einer Umgebungsmessung am Hirschgraben (auch bekannt als Hirschkanal) nahe des Campus Nord des KIT in Karlsruhe berichtet. Im Rahmen einer Messung seien "Auffälligkeiten bei den Strahlungswerten festgestellt" worden, woraufhin es zu "außerordentliche[n] Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" kam, die ungewöhnliche "Konzentrationen der Radionuklide Cs-137 und Am-241" aufwiesen. 1) In welchem Umfang und aus welchem Anlass finden aktuell regelmäßige oder unregelmäßige Messungen der Radioaktivität in Luft, Boden oder Wasser im nahen Umfeld des Campus Nord des KIT statt? Darüber hinaus bitte ich Sie um die (elektronische) Übermittlung folgender Informationen: 2) Das Protokoll der letzten Messung von ionisierender Strahlung oder Radionukliden am Hirschgraben bevor die Auffälligkeiten beobachtet wurden, d.h. die letzte Messung ohne Auffälligkeiten 3) Das Protokoll zur ursprünglichen Messung, die die jetzt beobachteten Auffälligkeiten am Hirschgraben zuerst gezeigt haben 4) Das Protokoll zu den anschließenden "außerordentlichen Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" am Hirschgraben 5) Bewertungen, Einschätzungen und Vermerke o.ä. zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich des Ursprungs der auffälligen Radionuklide und der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 6) Schriftverkehr mit anderen Institutionen zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen Bitte teilen Sie mir auch mit, welche weiteren Institutionen zu diesem Sachverhalt noch Information haben könnten, die dem Ministerium selbst nicht vorliegen (z.B. KIT oder LUBW). Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Gerne dürfen Sie mir auch mitteilen, falls ich einige der angefragten Informationen bei anderen Stellen mit weniger Verwaltungsaufwand für Sie erhalten kann, z.B. weil dann notwendige Abfragen, Aktenrecherchen und/oder Übermittlungen von Akten entfallen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Nach Bearbeitung I…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
WG: Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT [#220188]
Datum
17. Mai 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,1 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Nach Bearbeitung Ihres Anliegens kommen wir wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen wie folgt Auskunft geben können: A…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT [#220188]
Datum
2. Juni 2021 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen wie folgt Auskunft geben können: Am Standort des Karlsruher Instituts für Technologie – Campus Nord (KIT-CN) finden Messungen im Rahmen der Emissionsüberwachung und der Immissionsüberwachung statt. Im Rahmen der Emissionsüberwachung wird die Ableitung mit der Luft an insgesamt 30 Fortluftmessstellen in Kaminen und die Ableitung mit dem Wasser über die Kläranlage überwacht. Die Ableitungsgrenzwerte für die Luft sind für jeden Einzelemittenten im Abluftplan des KIT-CN festgelegt, die Meldung der Messwerte an die zuständigen Behörden erfolgt wöchentlich. Die radiologisch belasteten Abwässer werden in der Kläranlage des KIT gesammelt, analysiert, aufbereitet und in den Rhein eingeleitet. Die Meldung der Messwerte an die zuständigen Behörden erfolgt in Quartals- und Jahresberichten. Im Rahmen der Immissionsüberwachung finden Überwachungsmaßnahmen durch das KIT und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) als unabhängige Messstelle statt. Dabei werden verschiedene Umweltbereiche überwacht: Luft, Niederschlag, Boden, Pflanzen, Grund- und Trinkwasser sowie pflanzliche Nahrungsmittel. Im Hirschgraben selbst, in den die Regen- und Oberflächenwässer des KIT-CN eingeleitet werden, werden im Rahmen der Immissionsüberwachung außerdem das Oberflächenwasser und das Sediment überwacht. An den Oberflächenwasserproben erfolgt die Bestimmung der H-3-, der K-40- und der langlebigen α- und β-Aktivitätskonzentration. Die Sedimentproben werden sowohl γ-spektrometrisch als auch auf ihre α- und β-Aktivitäten untersucht. In den Sedimentproben werden geringfügige Werte an Cs-137 und Am-241 nachgewiesen (vergleiche S. 45 von Anlage 1). Die Ergebnisse der Immissionsüberwachung durch das KIT werden in Quartals- und Jahresberichten an die zuständigen Behörden übermittelt. Der Bericht des vierten Quartals 2020 des KIT ist als Anlage 1 angehängt. Die Berichte der LUBW als unabhängige Messstelle können bis einschließlich 2018 auf der Internetseite der LUBW eingesehen und ab 2019 dort angefordert werden: https://pudi.lubw.de/publikationen. Ergänzende außerordentliche Messungen werden vorgenommen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt. Im Falle der Auffälligkeiten, von denen das UM in der Pressemitteilung am 07.05.2021 berichtet hat, hat die Umgebungsüberwachung des KIT nach einem Hinweis einer Privatperson (http://www.opengeiger.de/GeigerCachin... und https://www.youtube.com/watch?v=5kvda...) außerordentliche Ortsdosisleistungsmessungen (ODL-Messungen) mittels eines mobilen Handgeräts entlang des Hirschgrabens durchgeführt (ohne Protokoll). Dabei konnte eine lokal begrenzte Stelle identifiziert werden, an der die ODL-Werte über den durch die verbauten Granitsteine zu erwartenden Werten lagen. Die Umgebungsüberwachung des KIT hat daraufhin zwei außerordentliche γ-spektrometrische Analysen des Bodens oberhalb der Granitsteine in zwei Tiefen (0-5 cm und 0-20 cm unter der Oberfläche) vorgenommen. Dabei wurden in der Bodenprobe der tieferen Erdschicht erhöhte Konzentrationen der Radionuklide Cs-137 und Am-241 gefunden. Dem UM als zuständiger Behörde wurden die Messprotokolle der Messungen der beiden Bodenproben am 05.05.2021 per E-Mail zugesendet (Analyseergebnisse Oberflächenprobe 0-5 cm: Anlage 2; Analyseergebnisse Tiefenprobe 0-20 cm: Anlage 3). Die Meldung von Auffälligkeiten bei der radiologischen Umgebungsüberwachung erhielt das UM am 07.05.2021 (Anlage 4), am gleichen Tag hat das UM die Öffentlichkeit per Pressemitteilung hierüber informiert. Über die oben genannten Internetberichte hat das UM das RP Karlsruhe am 10.05.2021 informiert. Darüber hinaus gab es keinen Schriftverkehr mit anderen Institutionen zu den Messungen und Ergebnissen. Weder die lokal begrenzt erhöhten ODL-Werte noch die gefundenen Aktivitätswerte führen zu unzulässigen Expositionen. Die Tiefe, in der das Am-241 im Boden gefunden wurde weist nach Einschätzung des KIT auf einen vor vielen Jahren (vermutlich 1960er bis 1980er Jahre) erfolgten Eintrag hin. Auch die Ergebnisse der Routineüberwachung des KIT-CN belegen, dass es sich nicht um einen aktuellen Eintrag handelt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre zügige und ausführliche Anwort. Damit ist meine Anfrage erfolgreich abges…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT [#220188]
Datum
2. Juni 2021 11:04
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre zügige und ausführliche Anwort. Damit ist meine Anfrage erfolgreich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220188 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]