Auffällige Konzentrationen von Cs-137 und Am-241 am Hirschgraben bei Umgebungsmessung des KIT
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2021 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffaelligkeiten-bei-umgebungsmessung-des-kit/) wird von Auffälligkeit bei einer Umgebungsmessung am Hirschgraben (auch bekannt als Hirschkanal) nahe des Campus Nord des KIT in Karlsruhe berichtet. Im Rahmen einer Messung seien "Auffälligkeiten bei den Strahlungswerten festgestellt" worden, woraufhin es zu "außerordentliche[n] Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" kam, die ungewöhnliche "Konzentrationen der Radionuklide Cs-137 und Am-241" aufwiesen.
1) In welchem Umfang und aus welchem Anlass finden aktuell regelmäßige oder unregelmäßige Messungen der Radioaktivität in Luft, Boden oder Wasser im nahen Umfeld des Campus Nord des KIT statt?
Darüber hinaus bitte ich Sie um die (elektronische) Übermittlung folgender Informationen:
2) Das Protokoll der letzten Messung von ionisierender Strahlung oder Radionukliden am Hirschgraben bevor die Auffälligkeiten beobachtet wurden, d.h. die letzte Messung ohne Auffälligkeiten
3) Das Protokoll zur ursprünglichen Messung, die die jetzt beobachteten Auffälligkeiten am Hirschgraben zuerst gezeigt haben
4) Das Protokoll zu den anschließenden "außerordentlichen Dosisleistungsmessungen sowie Probenahmen" am Hirschgraben
5) Bewertungen, Einschätzungen und Vermerke o.ä. zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich des Ursprungs der auffälligen Radionuklide und der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
6) Schriftverkehr mit anderen Institutionen zu den unter 3) und 4) genannten Messungen und Ergebnissen
Bitte teilen Sie mir auch mit, welche weiteren Institutionen zu diesem Sachverhalt noch Information haben könnten, die dem Ministerium selbst nicht vorliegen (z.B. KIT oder LUBW). Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Gerne dürfen Sie mir auch mitteilen, falls ich einige der angefragten Informationen bei anderen Stellen mit weniger Verwaltungsaufwand für Sie erhalten kann, z.B. weil dann notwendige Abfragen, Aktenrecherchen und/oder Übermittlungen von Akten entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Mai 2021
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15. Juni 2021
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