Identitätsnachweis
Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihr Antrag (Eingang am 1. August 2023 (01:35 Uhr) per E-Mail über
fragdenstaat.de) wurde an das für zentrale Prüfungen zuständige Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Bearbeitung weitergegeben.
Gemäß § 2 Abs. 4 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) vom 10. Oktober 2019 gilt dieses Gesetz für "Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind."
Da Ihre Anfrage den Prüfungsbereich, konkret die Herausgabe von Prüfungsmaterialien früherer Jahre (unveränderte und veränderte Abiturprüfungen), betrifft, besteht folglich Ihrerseits kein Anspruch auf Informationszugang nach § 4 Abs. 1 ThürTG gegen das TMBJS.
Andere Rechtsgrundlagen kommen ebenfalls nicht in Betracht.
Ihr Antrag auf Herausgabe von Materialien der Abiturprüfungen wird daher abgelehnt.
Wir bitten um Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift (Vorlage Identitätsnachweis erforderlich) zur Zustellung des schriftlichen Ablehnungsbescheides.
Hinweis:
Nach § 17 ThürTG haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anzurufen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Str. 2a, 99425 Weimar, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Kopien beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen