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Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten

Eine Aufstellung aller in Brandenburg in Wasserschutzgebieten genehmigten horizontal verlegten Kollektoren zur Wärmegewinnung (für Wärmepumpen) inkl. der durch die zuständigen Unteren Wasserbehörden ergangenen Auflagen. Es reicht die Auflistung der Genehmigungen inkl. Auflagen ab 2020.

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  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten [#274408]
Datum
30. März 2023 21:41
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller in Brandenburg in Wasserschutzgebieten genehmigten horizontal verlegten Kollektoren zur Wärmegewinnung (für Wärmepumpen) inkl. der durch die zuständigen Unteren Wasserbehörden ergangenen Auflagen. Es reicht die Auflistung der Genehmigungen inkl. Auflagen ab 2020.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274408/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebiet…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten [#274408]
Datum
4. Mai 2023 13:43
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten“ vom 30.03.2023 (#274408) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben als LBGR Ihre Anfrage vom 30.03.2023 über fragdenstaat.de erhal…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
AW: Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten [#274408]
Datum
8. Mai 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben als LBGR Ihre Anfrage vom 30.03.2023 über fragdenstaat.de erhalten. Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG können wir als LBGR nicht stattgeben. Wie Sie richtig in Ihrer Anfrage anmerkten sind für die Genehmigungen zu horizontal verlegten Kollektoren zur Wärmegewinnung (für Wärmepumpen) die Unteren Wasserbehörden der Landkreise zuständig. Daher muss sich Ihre Anfrage an das Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz oder dessen zuständiges Landesamt LfU (Landesamt für Umwelt Brandenburg) richten. Wir haben die Anfrage an folgende Emailadresse weitergeleitet. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde im Landesamt für Umwelt geprüft. Die Zuständigkeit lie…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
AW: Auflagen für horizontal verlegte Kollektoren in Wasserschutzgebieten [#274408]
Datum
10. Mai 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde im Landesamt für Umwelt geprüft. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei den jeweiligen unteren Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Ihre Anfrage müssten Sie dorthin richten. Auch das Umweltministerium (MLUK) hat hierzu keine vollumfängliche Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen