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Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung

1.Kann ein Zweckverband per Verbandsbeschluss rechtsfehlerfrei eine WR-Erlaubnis auflassen, oder ist dieser Hoheitsakt der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde vorbehalten und dafür ein Auflassungsverfahren mit Beteiligung Betroffener durchzuführen?
2. Welche (Fach-Behörde) muss WIE feststellen und auf welche Weise dokumentieren dass die nach der VVWas 3.1. … erforderlichen Gründe für die ausnahmsweise Abweichung von ortsnaher Wasserversorgung nach § 50 (2) WHG vorliegen.
3. Genügt dafür die lapidare Feststellung des WWA, die WV sei "problematisch" und der Fernleitungsanschluss "sinnvoll" ?
4. Gilt eine WV auch dann noch "ortsnah", wenn der ZwV als Versorger selbst dafür den Anschluss an eine FERNLEITUNG zur Förderung beantragt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2019
  • Frist
    1. April 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Kann ein Zwe…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
2. März 2019 13:39
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Kann ein Zweckverband per Verbandsbeschluss rechtsfehlerfrei eine WR-Erlaubnis auflassen, oder ist dieser Hoheitsakt der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde vorbehalten und dafür ein Auflassungsverfahren mit Beteiligung Betroffener durchzuführen? 2. Welche (Fach-Behörde) muss WIE feststellen und auf welche Weise dokumentieren dass die nach der VVWas 3.1. … erforderlichen Gründe für die ausnahmsweise Abweichung von ortsnaher Wasserversorgung nach § 50 (2) WHG vorliegen. 3. Genügt dafür die lapidare Feststellung des WWA, die WV sei "problematisch" und der Fernleitungsanschluss "sinnvoll" ? 4. Gilt eine WV auch dann noch "ortsnah", wenn der ZwV als Versorger selbst dafür den Anschluss an eine FERNLEITUNG zur Förderung beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zu…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
1. April 2019 19:16
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung“ vom 02.03.2019 (#59888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zu…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
1. April 2019 19:25
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung“ vom 02.03.2019 (#59888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Wollten Sie mir einen unangenehmen Aprilscherz ersparen, oder bekomme ich noch eine Antwort? ;-) Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
2. April 2019 17:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung“ vom 02.03.2019 (#59888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Kann ich noch auf Beantwortung hoffen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
8. April 2019 16:10
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung“ vom 02.03.2019 (#59888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile schon um 8 Tage überschritten. Bitte begründen sie eine beabsichtigte Auskunftsverweigerung rechtmittelfähig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung [#59888]
Datum
24. April 2019 21:36
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflassung einer unbefristeten WR-Erlaubnis zur Quellwassernutzung für eine öffenbtliche Wasserversorgung“ vom 02.03.2019 (#59888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Finden Sie nicht auch, dass sie genug Zeit gehabt hätten mir inzwischen zu antworten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>