Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke:
Flurstücke 39, 40, 41; Flur 7; Gemarkung Niedernetphen (1659); Gemeinde Netphen

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  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG [#303479]
Datum
18. März 2024 15:32
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG der Jahre 2021, 2022 und 2023 für folgende Flurstücke: Flurstücke 39, 40, 41; Flur 7; Gemarkung Niedernetphen (1659); Gemeinde Netphen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303479/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein Zeic…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein Zeichen :<< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> frag den Staat IFG 14.13.12
Datum
18. April 2024 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail Anfrage vom 18. März 2024 ist an »<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>« gerichtet. Dies ist die Kontaktadresse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Sehen Sie hierzu auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (https://www.landwirtschaftskammer.de/kontakt.htm). Die von Ihnen gewünschten Informationen sind bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden, da diese nicht die Pflanzenschutzbehörde ist. Pflanzenschutzbehörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter, § 59 PflSchG, § 1 Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (NRW). In dieser Eigenschaft ist er Landesoberbehörde ( §6 Abs. 2, Nr. 6 LOG NRW) und von der Landwirtschaftskammer rechtlich verschieden. Auch wenn die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gemäß § 19 Abs. 4, Satz 2 LWKG (Gesetz über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen hat, handelt es sich bei den von Ihnen gewünschten Informationen um keine damit auch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vorhandene Informationen. In der Annahme, dass Sie dann die gleiche Anfrage an den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten schicken wollen, bitte ich mir dies dann per E-Mail zu bestätigen. Meine Anfrage an die für die sachliche Zuständigkeit- Pflanzenschutz- tätige Fachabteilung hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Informationen ist noch nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein …
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein Zeichen :<< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> frag den Staat IFG 14.13.12 [#303479]
Datum
18. April 2024 16:42
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie in diesem Fall bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiterleiten und mir die Weiterleitung bestätigen? Ich frage mich allerdings, wieso sie in ähnlichen Fällen aktiv geworden sind und die Zuständigkeit nicht von sich gewiesen haben, siehe z.B.: https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnungen-nach-ss-11-abs-1-pflschg-11/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303479/

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein …
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2024, Mein Schreiben vom 19.03.2024, Ihre undatierte Antwort Eingang 06.04.2024 ;Mein Zeichen :<< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> frag den Staat IFG 14.13.12 [#303479]
Datum
18. April 2024 16:46
Status
Guten Tag, sobald mir eine Antwort der Fachabteilung, die in der sachlichen Zuständigkeit-Pflanzenschutz-für den Landesbeauftragten tätig ist, komme ich auf Ihr Auskunftsersuchen zurück. Mit freundlichen Grüßen