🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Ausfuhr von Uran-Schrott nach Russland

Die niederländische Behörde Autoriteit Nucleaire Veiligheid en Stralingsbescherming (ANVS) hat am 23. August 2023 bekannt gegeben, dass die deutsche, für Urantransporte zuständige Firma ORANO dort einen Antrag für die Beförderung von "unbestrahltem spaltbarem Material in Form von Schrott-Brennelementen, die angereichertes Uranoxid enthalten
(UO2), die von der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen (Deutschland) stammen und
die für MSZ Machinery Manufacturing Plant JSC in Elektrostal (Russische Föderation) bestimmt sind, gestellt hat.
Die Beförderung durch NL setzt einen Transport durch Deutschland und eine Ausfuhr aus Deutschland voraus.
Bitte erklären Sie mir,
ob die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Antrag (Transport/Ausfuhr) in den Zuständigkeitsbereich des BMU fallen und wenn ja,
ob die Firma ORANO bei den deutschen Behörden bereits Genehmigungen für Transport und/oder Ausfuhr der genannten Güter beantragt hat,
um welche Art von Uran-Schrott es sich genau handelt (im Detail),
wo der Uran-Schrott ursprünglich angefallen ist und warum,
welche Art und welche Mengen an Uran der Schrott enthält,
in welche Gebinde der Uran-Schrott verpackt ist,
wie viele Gebinde transportiert werden sollen,
für welche Verwendung der Uran-Schrott im Ausland bestimmt ist,
aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Ausfuhr von Uran-Schrott genehmigungsfähig ist,
ob die zuständige Behörde den Transport bzw die Ausfuhr bereits genehmigt hat oder sie genehmigen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die niederländische Behörde Autoritei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausfuhr von Uran-Schrott nach Russland [#289200]
Datum
28. September 2023 09:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die niederländische Behörde Autoriteit Nucleaire Veiligheid en Stralingsbescherming (ANVS) hat am 23. August 2023 bekannt gegeben, dass die deutsche, für Urantransporte zuständige Firma ORANO dort einen Antrag für die Beförderung von "unbestrahltem spaltbarem Material in Form von Schrott-Brennelementen, die angereichertes Uranoxid enthalten (UO2), die von der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen (Deutschland) stammen und die für MSZ Machinery Manufacturing Plant JSC in Elektrostal (Russische Föderation) bestimmt sind, gestellt hat. Die Beförderung durch NL setzt einen Transport durch Deutschland und eine Ausfuhr aus Deutschland voraus. Bitte erklären Sie mir, ob die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Antrag (Transport/Ausfuhr) in den Zuständigkeitsbereich des BMU fallen und wenn ja, ob die Firma ORANO bei den deutschen Behörden bereits Genehmigungen für Transport und/oder Ausfuhr der genannten Güter beantragt hat, um welche Art von Uran-Schrott es sich genau handelt (im Detail), wo der Uran-Schrott ursprünglich angefallen ist und warum, welche Art und welche Mengen an Uran der Schrott enthält, in welche Gebinde der Uran-Schrott verpackt ist, wie viele Gebinde transportiert werden sollen, für welche Verwendung der Uran-Schrott im Ausland bestimmt ist, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Ausfuhr von Uran-Schrott genehmigungsfähig ist, ob die zuständige Behörde den Transport bzw die Ausfuhr bereits genehmigt hat oder sie genehmigen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freund…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ausfuhr von Uran-Schrott nach Russland [#289200] (Ticket: DP02-45842)
Datum
30. Oktober 2023 07:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen