Ausgangssperre Corona Epedemie

Sollte eine bayernweite Ausgangssperre demnächst in Kraft treten, wie ist es mir möglich meinen Wohnungsumzug in dieser Zeit sicher zu stellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 46 Follower:innen
Robert Schulz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sollte ei…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Robert Schulz
Betreff
Ausgangssperre Corona Epedemie [#182984]
Datum
20. März 2020 10:58
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sollte eine bayernweite Ausgangssperre demnächst in Kraft treten, wie ist es mir möglich meinen Wohnungsumzug in dieser Zeit sicher zu stellen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Schulz Anfragenr: 182984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182984 Postanschrift Robert Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schulz
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage haben wir zuständigkeitshalber an die Servicestelle der Bayerischen Staat…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Ausgangssperre Corona Epedemie [#182984]
Datum
20. März 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage haben wir zuständigkeitshalber an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei evtl. Rückfragen zum Bearbeitungsstand an „BAYERN DIREKT“, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; Telefon: 089/12 22 20) Mit freundlichen Grüßen

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
[Vorgang: 828095] Ausgangsbeschränkung_Umzug Sehr geehrter Herr Schulz , vielen Dank für Ihr Schreiben. Auf der G…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
[Vorgang: 828095] Ausgangsbeschränkung_Umzug
Datum
29. März 2020 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WG__Ausgangssperre_Corona_Epedemie_182984.eml
6,8 KB
Sehr geehrter Herr Schulz , vielen Dank für Ihr Schreiben. Auf der Grundlage der derzeit geltenden Ausgangsbegrenzung (bezüglich einer eventuellen Ausgangssperre haben wir keine Informationen) gilt für Umzüge mit Mietvertragswechsel am 01. April 2020: Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten Freunde und Familie beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind. Für Umzüge mit Mietvertragswechsel nach dem 01. April 2020 gibt es leider noch keine konkrete schriftliche Regelung. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie, sich mit Hilfe der FAQs auf dem Laufenden zu halten. Die FAQs zur seit 21. März 2020, 00:00 Uhr in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkung finden sie unter folgendem Link: https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php Diese werden aufgrund der eingehenden Fragen der Bürger ständig aktualisiert und erweitert. Wir bitten dies zu beachten. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Umzug, Durchhaltevermögen und alles Gute. Mit freundlichen Grüßen