Auskunft über vorübergehende Langamfahrstellen der von der DB Netz AG betriebenen Strecken

Anfrage an: DB Netz AG

Eine aktuelle Auskunft über die vorübergehenden Langsamfahrstellen auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken in maschinenlesbarer Form im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit folgenden Daten: Streckennummer, Bundesland, Streckenabschnitt, von Streckenkilometer, bis Streckenkilometer, Normalgeschwindigkeit, Langsamgeschwindigkeit, Startdatum, Enddatum und Grund.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Erik Kilian Jung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Aus…
An DB Netz AG Details
Von
Erik Kilian Jung
Betreff
Auskunft über vorübergehende Langamfahrstellen der von der DB Netz AG betriebenen Strecken [#238242]
Datum
20. Januar 2022 11:34
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Auskunft über die vorübergehenden Langsamfahrstellen auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken in maschinenlesbarer Form im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit folgenden Daten: Streckennummer, Bundesland, Streckenabschnitt, von Streckenkilometer, bis Streckenkilometer, Normalgeschwindigkeit, Langsamgeschwindigkeit, Startdatum, Enddatum und Grund.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Erik Kilian Jung Anfragenr: 238242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238242/ Postanschrift Erik Kilian Jung << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erik Kilian Jung

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Jung, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.01.2022, mit der Sie folgendes Informationsersuchen a…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Auskunft über vorübergehende Langamfahrstellen der von der DB Netz AG betriebenen Strecken [#238242]
Datum
17. Februar 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jung, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.01.2022, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: ***************************************** Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Auskunft über die vorübergehenden Langsamfahrstellen auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken in maschinenlesbarer Form im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit folgenden Daten: Streckennummer, Bundesland, Streckenabschnitt, von Streckenkilometer, bis Streckenkilometer, Normalgeschwindigkeit, Langsamgeschwindigkeit, Startdatum, Enddatum und Grund. ****************************************** Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Freundliche Grüße