Auskunft über bundeseigene Grundstücke und Liegenschaften auf der Insel Sylt

Eine vollständige Aufstellung über die Anzahl von bundeseigenen Grundstücken, Immobilien und Liegenschaften auf der Insel Sylt, zugeordnet zu den entsprechenden Amtsgemeinden.
Sofern es das Gesetz erlaubt, sollte auch eine Bezeichnung der Flurstücke beiliegen wie auch Angaben über die Größe der Flächen.

Bitte übersenden Sie mir zusätzlich einen Lageplan der Flurstücke.

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Mühe.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
Susanne Matthiessen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine vollständige Aufstellung über di…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Susanne Matthiessen
Betreff
Auskunft über bundeseigene Grundstücke und Liegenschaften auf der Insel Sylt [#303991]
Datum
24. März 2024 14:02
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine vollständige Aufstellung über die Anzahl von bundeseigenen Grundstücken, Immobilien und Liegenschaften auf der Insel Sylt, zugeordnet zu den entsprechenden Amtsgemeinden. Sofern es das Gesetz erlaubt, sollte auch eine Bezeichnung der Flurstücke beiliegen wie auch Angaben über die Größe der Flächen. Bitte übersenden Sie mir zusätzlich einen Lageplan der Flurstücke. Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Matthiessen Anfragenr: 303991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303991/ Postanschrift Susanne Matthiessen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Matthiessen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) w…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) wegen bundeseigener Grundstücke, Immobilien und Liegenschaften auf Sylt; VORE.O1018-16/24
Datum
27. März 2024 15:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20240327zwischennachricht-an-ast.pdf
1,2 MB
Sehr geehrte Frau Matthiessen, anliegend übersende ich Ihnen vorab mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Matthiessen
AW: Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IF…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Susanne Matthiessen
Betreff
AW: Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) wegen bundeseigener Grundstücke, Immobilien und Liegenschaften auf Sylt; VORE.O1018-16/24 [#303991]
Datum
5. April 2024 16:35
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort, der ich entnehme, dass Sie mir keine Auskünfte erteilen können, dennoch meine Anfrage zur Prüfung weitergeleitet haben. Da bin ich sehr erwartungsfroh, ob ich von der BIMA die notwendigen Informationen bekomme. Die Grundstücke der BIMA sind die einzigen, die auf Sylt noch zur Verfügung stehen, um dringend benötigten Wohnraum für die insulare Bevölkerung zu realisieren. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Mit freundlichen Grüßen Susanne Matthiessen Anfragenr: 303991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303991/ Postanschrift Susanne Matthiessen << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) w…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) wegen bundeseigener Grundstücke, Immobilien und Liegenschaften auf Sylt; VORE.O1018-16/24
Datum
24. April 2024 17:59
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20240422-vorefinal-bersichtbundeseigeneflurstckeinselsylt.pdf
379,6 KB
20240424bescheid-ast.pdf
1,6 MB
Sehr geehrte Frau Matthiessen, anliegend übersende ich Ihnen vorab mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen