Auskunft zu Lärmschutz / Geschwindigkeitsbegrenzung
Ich möchte gern Auskunft darüber erhalten:
1.) Auf wieviel km Bundes-Autobahnstrecke innerhalb von NRW Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen (ausschließlich oder u.a. aus Lärmschutzgründen) bestehen?
2.) Wieviel km davon eine Geschwindigkeitsbegrenzung
a.) bei Tag und
b.) bei Nacht
ausmachen?
3.) Im Hinblick auf diese Autobahnabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzung möchte ich wissen, welchen Abstand die Wohn-/Mischgebietsbebauung zu der Autobahn hat
a.) im Durchschnitt
b.) im Minimum
c.) im Maximum
4. Außerdem möchte ich wissen, wie aktuell der Datensatz für die Berechnung der Lärm-Immissionen bezüglich der A59 (Düsseldorf/Monheim) ist?
5. Und schließlich möchte ich wissen, ob und welche Kriterien es jenseits einer reinen Dezibel-Berechnung gibt, die in die Entscheidung einfließen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen erfolgen kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen möglichst kurzfristig, jedenfalls bis 31.12.2023 zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Vielen Dank
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum21. Oktober 2023
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25. November 2023
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