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Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das BMUV beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsers…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250644]
Datum
5. Juni 2022 22:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das BMUV beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250644/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juni 2022, in der Sie um Auskunft üb…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250644] (Ticket: DP02-25435)
Datum
29. Juni 2022 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juni 2022, in der Sie um Auskunft über das Verhältnis zwischen verbeamteten und nichtverbeamteten Mitarbeiter*innen im nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie um Auskunft zur Anzahl und Art der Aufstiege von Beamt*innen vom gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten. Zu Ihrer Anfrage, die ich gerne beantworte, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre erste Frage wird wie erbeten beantwortet werden können. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für Aufstiege vom gehobenen in den höheren Dienst, die durch Entsendung der Dienstbehörde an die Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc vollzogen wurden, Daten vorliegen. Für Aufstiege, die durch den Abschluss eines selbst durchgeführten Masterabschlusses nach § 24 BLV erfolgten, liegen hingegen keine statistischen Daten vor. Somit kann auch eine Gesamtzahl der Aufstiege vom gehobenen in den höheren Dienst nicht mitgeteilt werden. Die o.g. verfügbaren Informationen werde ich Ihnen zeitnah zukommen lassen. Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen, stehe ich hierfür natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Ebenfalls vielen Dank bereits im Voraus für ihr…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250644] (Ticket: DP02-25435) [#250644]
Datum
29. Juni 2022 13:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Ebenfalls vielen Dank bereits im Voraus für ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250644/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juni 2022, in der Sie um Auskunft üb…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250644] (Ticket: DP02-25435)
Datum
4. Juli 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juni 2022, in der Sie um Auskunft über das Verhältnis zwischen verbeamteten und nichtverbeamteten Mitarbeiter*innen im nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie um Auskunft zur Anzahl und Art der Aufstiege von Beamt*innen vom gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die gewünschte Information (teilweise) durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich: Frage 1: Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das BMUV beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. Besoldungsgruppe Beamt*innen Anzahl B 3 bis B 11 73 A 16 40 A 15 194 A 14 93 A 13 h 68 A 13 g + A 13 g +Z 98 A 12 27 A 11 25 A 10 19 A 9 g 28 A 9 m + A 9 m + Z 61 A 8 17 A 7 33 A 6 m 13 A 4 bis A 6 e 10 Anzahl Beamte BMUV 799 Anzahl nichttechnische Tarifbeschäftigte BMUV 447 Frage 2: Eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.). In den letzten 10 Jahren gab es insgesamt zwei hausinterne Ausschreibungen zum Aufstieg vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes. Hierbei erfolgte die Zulassung zum Aufstieg nach folgender Aufstiegsart: Im Jahr 2012: je nach Voraussetzung des*r Bewerbers*in: Ausbildungsaufstieg § 33 a BLV a.F. oder Praxisaufstieg § 33 b BLV a.F.. Das Auswahlverfahren und die theoretischen Lehrgänge fanden bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung statt. Die Praxisabschnitte wurden in unserem Haus durchgeführt. Im Jahr 2012 wurden insgesamt drei Aufsteiger*innen zugelassen (ein*e Aufsteiger*in nach § 33a BLV, zwei Aufsteiger*innen nach § 33b BLV). Im Jahr 2019: Aufstieg § 39 BLV n.F., Master of Public Administration. Das Auswahlverfahren und die theoretischen Lehrgänge fanden bei der HS Bund statt. Die Praxisabschnitte wurden in unserem Haus durchgeführt. In 2019 wurden ebenfalls drei Aufsteiger*innen zum Aufstieg in den höheren Dienst zugelassen. Für Aufstiege, die durch den Abschluss eines selbst durchgeführten Masterabschlusses nach § 24 BLV erfolgten, liegen hingegen keine statistischen Daten vor. Die Daten können auch nicht durch Abfragen generiert werden, da keine entsprechende Erfassung dieser Fälle erfolgt. Somit kann auch eine Gesamtzahl der Aufstiege vom gehobenen in den höheren Dienst nicht mitgeteilt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen