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Auskünfte aus dem Altlastenkataster

a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster

b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Verfahrens…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241000]
Datum
15. Februar 2022 18:09
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sehr Antragsteller/in Sie bitten zunächst einmal um eine Empfangsbestätigung, die ich Ihnen hiermit gerne zukomm…
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241000]
Datum
17. Februar 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Sie bitten zunächst einmal um eine Empfangsbestätigung, die ich Ihnen hiermit gerne zukommen lasse. Verstehe ich es richtig, dass Sie keine konkrete Auskunft aus der Hessischen Altflächendatei wünschen, sondern lediglich erfahren wollen, wie es in Hessen gehandhabt wird? Wenn dies nicht richtig ist, melden Sie sich bitte erneut in unserem Funktionspostfach (hier im CC) bzw. wenden Sie sich zur Auskunftserteilung an das zuständige Regierungspräsidium. https://www.hlnug.de/?id=6406 Ansonsten stelle ich Ihnen gerne in den nächsten Tagen eine Beschreibung zusammen. Bis dahin können Sie das Vorgehen auch über unsere Internetseite erfahren. https://www.hlnug.de/?id=6406 Dort finden Sie eine Bitte an Personen, die 'normale' Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten möchten, sich an das zuständige Regierungspräsidium zu wenden und auch die jeweiligen Kontaktdaten.. Größe Abfragen, z.B. für Trassenplanungen, werden bei uns im HLNUG bearbeitet. Soweit zunächst in Kürze. Ich wünsche Ihnen einen guten Tag! Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vorabinformationen. Genau, es geht mir um das allgemeine Vorgeh…
An Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241000]
Datum
17. Februar 2022 17:51
An
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vorabinformationen. Genau, es geht mir um das allgemeine Vorgehen in Hessen, insbesondere was die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geheimhaltungsinteresse der Eigentümer angeht. Ersteres sollte ja eigentlich überwiegen. Was passiert in Hessen also, wenn der/die Eigentümer:in sich quer stellt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sehr Antragsteller/in Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Regierungspräsidien Auskünfte a…
Von
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241000]
Datum
22. Februar 2022 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei anfordern. Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Die Weitergabe der Informationen wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch z.B. personenbezogene Daten offenbart würden. In diesem Fall ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich. Die Altflächendatei FIS AG ist eine behördeninterne Datenbank und daher nicht veröffentlicht. Die Namen der Grundstückseigentümer sind in FIS AG nicht gespeichert. Für eine Recherche im Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle FIS AG sind folgende Mindestinformationen notwendig: · Bei Altablagerungen: Gemeinde, Ortsteil, Hoch- u. Rechtswert (oder UTM – Koordinaten) · Bei Altstandorten / Schädlichen Bodenveränderungen: Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer Die Auskünfte werden kreisweise von den zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien erteilt. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Grundlage dafür ist die Gebührenziffer 19273 der Hessischen Verwaltungskostenordnung. Das HLNUG bietet im Internet eine Seite mit den gesammelten Links zu den jeweils zuständigen Stellen bei den Regierungspräsidien: https://www.hlnug.de/?id=6406 Über diese Links erhält man ebenso Informationen über die Erteilung einer Auskunft aus der Altflächendatei und Zugang zu Ansprechpartner*innen. Ich hoffe, meine Antwort ist hilfreich. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung über das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> (siehe auch hier im CC) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen