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Ausnahemregelung für das Entsorgungsunternehmen Alba

Im November 2023 hat das Entsorgungsunternehmen Alba, das vom Land Berlin mit der Entsorgung der Wertstofftonne beauftragt ist, den Anwohnern im Nordhellesteig in << Adresse entfernt >> (Ortsteil Tegel-Süd) mitgeteilt, dass eine Entleerung der Wertstofftonne nicht mehr erfolgen würde und stattdessen eine Ausnahmeregelung gelten würde, um zur Sacksammlung zurückzukehren. Die dafür nötigen Gelbe Säcke sollen von den Anwohnern zu vorgegebenen Sammelpunkten gebracht und dort auf den Gehwegen abgelegt werden. Daher bitte ich um Auskunft, ob diese Sonderregelung dem Land Berlin, vertreten durch SenMVKU, bekannt ist. Ich bitte ebenso um Auskunft, auf welcher (rechtlichen oder vertraglichen) Grundlage diese Ausnahmeregelung erfolgt. Weitere Fragen bitte ich ebenso zu beantworten:
• Wurden die Gründe, die Alba zu Beantragung der Ausnahmeregelung genannt hat, von SenMVKU vor Ort geprüft?
• Alba gibt in ihrer Mitteilung an die Anwohner an, dass es Absprachen mit dem Senat bzgl. dieser Ausnahmeregelung gegeben hätte: Ist diese Angabe richtig und mit welcher Stelle innerhalb des Senats (bitte u. a. um Nennung des Stellenzeichens) erfolgte diese Absprache? Ist diese Absprache dokumentiert und kann diese Dokumentation von Bürgern mit berechtigtem Interesse, bspw. von betroffenen Anwohnern, eingesehen werden?
• Ist SenMVKU bekannt, dass Alba nach wie vor diese Straße zur Entleerung von Papiertonnen, die auf Grundlage von privatrechtlichen Verträgen mit den Anwohnern geleert werden, nach wie vor problem- und anstandslos befährt? (Anmerkung: BSR sowie Berlin Recycling befahren die Straße ebenfalls zur Tonnenleerung).
• Ist SenMVKU bekannt, dass die Siedlung, in der sich der Nordhellesteig befindet, eine hohe Population an Wildtieren aufweist und somit die offen herumliegenden Gelben Säcke regelmäßig zerrissen und der Inhalt auf öffentlichen Wegen und Straßen verteilt wird? Welche Vorkehrungen zur Vermeidung dieser Umweltverschmutzungen sind seitens Alba oder SenMVKU vorgesehen?
• Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um zu einer Tonnenleerung zurückzukehren?

Ich freue mich auf Ihre Antworten und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Torsten Schulz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Nov…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Torsten Schulz
Betreff
Ausnahemregelung für das Entsorgungsunternehmen Alba [#296428]
Datum
6. Januar 2024 16:28
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im November 2023 hat das Entsorgungsunternehmen Alba, das vom Land Berlin mit der Entsorgung der Wertstofftonne beauftragt ist, den Anwohnern im Nordhellesteig in << Adresse entfernt >> (Ortsteil Tegel-Süd) mitgeteilt, dass eine Entleerung der Wertstofftonne nicht mehr erfolgen würde und stattdessen eine Ausnahmeregelung gelten würde, um zur Sacksammlung zurückzukehren. Die dafür nötigen Gelbe Säcke sollen von den Anwohnern zu vorgegebenen Sammelpunkten gebracht und dort auf den Gehwegen abgelegt werden. Daher bitte ich um Auskunft, ob diese Sonderregelung dem Land Berlin, vertreten durch SenMVKU, bekannt ist. Ich bitte ebenso um Auskunft, auf welcher (rechtlichen oder vertraglichen) Grundlage diese Ausnahmeregelung erfolgt. Weitere Fragen bitte ich ebenso zu beantworten: • Wurden die Gründe, die Alba zu Beantragung der Ausnahmeregelung genannt hat, von SenMVKU vor Ort geprüft? • Alba gibt in ihrer Mitteilung an die Anwohner an, dass es Absprachen mit dem Senat bzgl. dieser Ausnahmeregelung gegeben hätte: Ist diese Angabe richtig und mit welcher Stelle innerhalb des Senats (bitte u. a. um Nennung des Stellenzeichens) erfolgte diese Absprache? Ist diese Absprache dokumentiert und kann diese Dokumentation von Bürgern mit berechtigtem Interesse, bspw. von betroffenen Anwohnern, eingesehen werden? • Ist SenMVKU bekannt, dass Alba nach wie vor diese Straße zur Entleerung von Papiertonnen, die auf Grundlage von privatrechtlichen Verträgen mit den Anwohnern geleert werden, nach wie vor problem- und anstandslos befährt? (Anmerkung: BSR sowie Berlin Recycling befahren die Straße ebenfalls zur Tonnenleerung). • Ist SenMVKU bekannt, dass die Siedlung, in der sich der Nordhellesteig befindet, eine hohe Population an Wildtieren aufweist und somit die offen herumliegenden Gelben Säcke regelmäßig zerrissen und der Inhalt auf öffentlichen Wegen und Straßen verteilt wird? Welche Vorkehrungen zur Vermeidung dieser Umweltverschmutzungen sind seitens Alba oder SenMVKU vorgesehen? • Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um zu einer Tonnenleerung zurückzukehren? Ich freue mich auf Ihre Antworten und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Schulz Anfragenr: 296428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296428/ Postanschrift Torsten Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihrem Antrag auf Umweltinformationen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wir…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Ausnahemregelung für das Entsorgungsunternehmen Alba [#296428]
Datum
9. Januar 2024 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,9 KB


Sehr geehrter Herr Schulz, Ihrem Antrag auf Umweltinformationen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird durch die folgende Beantwortung entsprochen: Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die nach einem Ausschreibungsverfahren das Unternehmen Alba Berlin GmbH mit der Entsorgung der Wertstofftonne beauftragt haben. Entgegen Ihrer Annahme hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt diesbezüglich keine vertragliche Beziehung mit Alba. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat bereits Kenntnis über massive Probleme mit der Wertstoffentsorgung in Gebieten/Straßen, in denen kürzlich die Sacksammlung auf eine Sammlung in Müllgroßbehältern umgestellt wurde und nun zur Sacksammlung zurückgegangen werden soll. Die Senatsverwaltung ist bereits an die für diese Gebiete zuständigen Systembetreiber herangetreten und arbeitet mit Hochdruck daran, dass der mit diesen abgestimmte Systembetrieb über eine flächendeckende Wertstoffsammlung in Müllgroßbehältern hergestellt wird. Zuständig für die Bezirke Reinickendorf, Mitte, Pankow ist der Systembetreiber NOVENTIZ Dual GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Mit freundlichen Grüßen