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Ausnahmegenehmigung für Liefer- u. Ladetätigkeiten Bussonderfahrstreifen Kolonnenstraße/-Brücke

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Berlin Schöneberg befindet sich am Standort Kolonnenstraße 31, 10829 Berlin ein Autohaus, welches regelmäßig Lieferungen von Autotransportern erhält. Diese halten dazu regelmäßig mit Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung nach StVO auf dem sich davor befindlichen 24h gültigen Bussonderfahrstreifen, der auch den Radverkehr abwickelt (teils Kolonnenstraße, teils Kolonnenbrücke, jeweils Nordseite).

bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu:

- die aktuell gültige Ausnahmegenehmigung nach StVO zu obigem Sachverhalt inkl. etwaiger Anlagen (Persönliche Daten von der Autofirma können Sie vollständig schwärzen)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Bitte senden Sie den Gebührenbescheid nach Aktenauskunft an diese Mailadresse oder alternativ an die in dieser Nachricht übermittelte Postadresse. Bitte prüfen Sie zuvor, ob aufgrund des geringen Aufwands zur einfachen elektronischen Aktenauskunft auf die Erstellung von Kassenzeichen und Gebührenbescheid aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet werden kann.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Berlin Schöneberg b…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Liefer- u. Ladetätigkeiten Bussonderfahrstreifen Kolonnenstraße/-Brücke [#264409]
Datum
29. November 2022 23:25
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Berlin Schöneberg befindet sich am Standort Kolonnenstraße 31, 10829 Berlin ein Autohaus, welches regelmäßig Lieferungen von Autotransportern erhält. Diese halten dazu regelmäßig mit Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung nach StVO auf dem sich davor befindlichen 24h gültigen Bussonderfahrstreifen, der auch den Radverkehr abwickelt (teils Kolonnenstraße, teils Kolonnenbrücke, jeweils Nordseite). bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu: - die aktuell gültige Ausnahmegenehmigung nach StVO zu obigem Sachverhalt inkl. etwaiger Anlagen (Persönliche Daten von der Autofirma können Sie vollständig schwärzen) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Bitte senden Sie den Gebührenbescheid nach Aktenauskunft an diese Mailadresse oder alternativ an die in dieser Nachricht übermittelte Postadresse. Bitte prüfen Sie zuvor, ob aufgrund des geringen Aufwands zur einfachen elektronischen Aktenauskunft auf die Erstellung von Kassenzeichen und Gebührenbescheid aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet werden kann. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 264409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264409/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 29. November 2022 über den Webservice fragdenstaat.de wu…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Liefer- u. Ladetätigkeiten Bussonderfahrstreifen Kolonnenstraße/-Brücke [#264409]
Datum
2. Dezember 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 29. November 2022 über den Webservice fragdenstaat.de wurde mir zuständigkeitshalber übermittelt. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Nutzung des Bussonderfahrstreifens vor dem von Ihnen zitierten Autohaus in der Kolonnenstraße ist nicht mehr erteilt worden und auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. Im Übrigen ist die Akteneinsichtnahme / Aktenauskunft nach dem IFG grundsätzlich gem. § 16 IFG, GebBtrG und § 6 GebBtrG i. V. m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) kostenpflichtig. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an der Akteneinsicht festhalten wollen oder ob diese Auskunft somit erledigt ist? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Auskunft. Die Anfrage ist damit erledigt. Ich hoffe, d…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigung für Liefer- u. Ladetätigkeiten Bussonderfahrstreifen Kolonnenstraße/-Brücke [#264409]
Datum
2. Dezember 2022 10:54
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Auskunft. Die Anfrage ist damit erledigt. Ich hoffe, die Ordnungskräfte sind ebenfalls davon unterrichtet worden, dass eine AG nicht mehr erteilt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264409/