Ausnahmegenehmigung für Liefer- u. Ladetätigkeiten Bussonderfahrstreifen Kolonnenstraße/-Brücke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Berlin Schöneberg befindet sich am Standort Kolonnenstraße 31, 10829 Berlin ein Autohaus, welches regelmäßig Lieferungen von Autotransportern erhält. Diese halten dazu regelmäßig mit Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung nach StVO auf dem sich davor befindlichen 24h gültigen Bussonderfahrstreifen, der auch den Radverkehr abwickelt (teils Kolonnenstraße, teils Kolonnenbrücke, jeweils Nordseite).
bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu:
- die aktuell gültige Ausnahmegenehmigung nach StVO zu obigem Sachverhalt inkl. etwaiger Anlagen (Persönliche Daten von der Autofirma können Sie vollständig schwärzen)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Bitte senden Sie den Gebührenbescheid nach Aktenauskunft an diese Mailadresse oder alternativ an die in dieser Nachricht übermittelte Postadresse. Bitte prüfen Sie zuvor, ob aufgrund des geringen Aufwands zur einfachen elektronischen Aktenauskunft auf die Erstellung von Kassenzeichen und Gebührenbescheid aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet werden kann.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. November 2022
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3. Januar 2023
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