Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS)
alle von Ihrer Behörde oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.
Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. November 2021
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7. Dezember 2021
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Die Gebühr ist auf 500 Euro gedeckelt, je nach persönlicher Situation kann sie auch ganz entfallen. Der von der Behörde in ihrer Antwort angekündigte anzusetzende Stundensatz für die 1.000 Stunden Arbeit würde damit bei maximal 50 Cent liegen.