Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS)

alle von Ihrer Behörde oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.
Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) [#232418]
Datum
5. November 2021 14:52
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle von Ihrer Behörde oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind. Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232418/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in auf Ihr untenstehendes Anliegen teile ich Ihnen mit, dass die Behörde für Inneres und Spor…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) [#232418]
Datum
23. November 2021 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihr untenstehendes Anliegen teile ich Ihnen mit, dass die Behörde für Inneres und Sport im Jahre 2020 insgesamt 2171 Genehmigungen erteilt hat. Für den Fall, dass Sie die Genehmigungen einsehen möchten, teile ich Ihnen mit, dass diese aufbereitet und die personenbezogenen Daten geschwärzt werden müssten; der Zeitaufwand für die Behörde wird dabei auf 20-30 Minuten je Vorgang geschätzt. Welcher genaue Stundensatz für die zu erwartenden rund 1.000 Arbeitsstunden anzusetzen sein wird, ist unklar. Jedenfalls wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass entsprechende Gebühren (Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO); § 13 Abs. 6 HmbTG) anfallen würden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese große Anzahl an Genehmigungen möchte ich nicht e…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) 232418 [#232418]
Datum
24. November 2021 13:39
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese große Anzahl an Genehmigungen möchte ich nicht einsehen. Wäre es möglich einen Ausdruck einer Übersicht aller Ausnahmen zu erhalten mit Auflistung der Eckdaten und grober Beantragungsgründe sowie ob der Antragsteller eine öffentliche Stelle oder eine private Stelle war. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232418/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in eine solche Übersicht gibt es nicht. Die Zahlen sind aufgrund ihrer Anfrage koordiniert von…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) 232418 [#232418]
Datum
24. November 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in eine solche Übersicht gibt es nicht. Die Zahlen sind aufgrund ihrer Anfrage koordiniert von den einzelnen Ämtern und Abteilungen der Behörde für Inneres und Sport gesammelt worden. Nähere Einzelheiten würden aufgrund der dann zeitaufwendigen Bearbeitung, eine Gebührenfolge auslösen ( siehe bereits meine Mail vom 23.11.2021). Dabei werden dann jedoch auch von Ihren erwünschte Informationen, die eigens für Sie erhoben oder ermittelt werden müssten, nicht beantwortet, da dies nicht vom dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorgesehen ist. Herausgegeben werden nämlich nur bereits vorliegende Informationen aber nicht solche, die erst entwickelt, bzw. zusammengestellt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir dann mit wie sich diese Anzahl der Ausnahmegenehmigungen quant…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) 232418 [#232418]
Datum
8. Dezember 2021 17:25
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir dann mit wie sich diese Anzahl der Ausnahmegenehmigungen quantitativ auf die einzelnen Ämter und Abteilungen aufteilt und welche Ämter und Abteilungen in Ihrem Hause dies sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232418/

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in von den 2171 im Jahr 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen wurden 134 vom Landessportamt un…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BIS) 232418 [#232418]
Datum
28. Dezember 2021 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in von den 2171 im Jahr 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen wurden 134 vom Landessportamt und 2037 von der Schutzpolizei als Versammlungsbehörde erteilt. Mit freundlichen Grüßen