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Ausnahmegenehmigungen (Zusatzzeichen)

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 2 StVO i.V.m. VwV-StVO §§ 39 bis 43 Rn. 46 (Genehmigungen zur Anordnung von Zusatzzeichen, welche nicht im VZKat enthalten sind)
in Form der jeweiligen Genehmigungsschreiben an die Bezirksregierungen in NRW, mit ggf. vorhandenen Anlagen / Darstellung der/des jeweiligen Verkehrszeichen/s
(vgl. Az. III B 3 - 78-39/2)

Aufgehobene Genehmigungen sind für mich nicht relevant.

Ebenso nicht relevant sind für mich personenbezogene Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen (Zusatzzeichen) [#266815]
Datum
2. Januar 2023 17:10
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 2 StVO i.V.m. VwV-StVO §§ 39 bis 43 Rn. 46 (Genehmigungen zur Anordnung von Zusatzzeichen, welche nicht im VZKat enthalten sind) in Form der jeweiligen Genehmigungsschreiben an die Bezirksregierungen in NRW, mit ggf. vorhandenen Anlagen / Darstellung der/des jeweiligen Verkehrszeichen/s (vgl. Az. III B 3 - 78-39/2) Aufgehobene Genehmigungen sind für mich nicht relevant. Ebenso nicht relevant sind für mich personenbezogene Daten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266815/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang Antrag auf Informationszugang Ihre Anfrage bei "fragdenstaat" vom 02.01.2…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
19. Januar 2023 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Informationszugang Ihre Anfrage bei "fragdenstaat" vom 02.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bei "fragdenstaat" vom 02.01.2023, mit der Sie unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) um Übersendung der Einführungserlasse der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu Zusatzzeichen bitten, die weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch im Katalog der Verkehrszeichen (VZKat) aufgeführt sind. Hierzu übersende ich Ihnen die gewünschten Erlasse - insgesamt 17 Stück - zu Ihrer Kenntnisnahme. Unter Berücksichtigung Ihrer Anfrage sind nur solche Einführungserlasse beigefügt, die an alle Bezirksregierungen adressiert wurden und die Zusatzzeichen daher landesweit angeordnet werden können. Erlasse, die zwischenzeitlich aufgehoben wurden oder durch zwischenzeitliche Aufnahme der entsprechenden Zusatzzeichen in den VZKat überholt sind, sind nicht beigefügt. Die Zusatzzeichen "Parken nur mit Bewohnerparkerlaubnis" und "Radarkontrolle" wurden im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden "Verkehrsingenieur-Besprechung" (VIB) genehmigt. Die Niederschriften zur VIB werden den Bezirksregierungen und allen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden in Nordrhein-Westfalen zugesandt und besitzen Erlasscharakter. Zusatzzeichen, die im Rahmen einer VIB genehmigt werden, gelten somit als per Erlass landesweit eingeführt. Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang [#266815] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und umfan…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang [#266815]
Datum
19. Januar 2023 19:21
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und umfangreiche Auskunft. In Bezug auf meine Anfrage habe ich noch eine Nachfrage: Wurde innerhalb NRW seitens Ihrer Behörde die Erlaubnis zur Anordnung eines Zusatzzeichen "Abschleppen bei verbotswidrigem Halten und Parken" (Sinnbild Abschleppwagen) bzw. eines vergleichbaren Zusatzzeichens genehmigt, beispielsweise für eine oder mehrere kommunale Straßenverkehrsbehörde/n? Wenn es nicht zuviel Aufwand bereitet, so wäre ich um Bereitstellung entsprechender Genehmigungen auf diesem Wege dankbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266815/