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Auswirkungen des Brexit

Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Brexit [#134320]
Datum
26. April 2019 15:54
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Chemikalienagentur
Empfangsbestätigung - ATD/035/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Wir danken Ihnen für Ihre Email vom 26. April 201…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Empfangsbestätigung - ATD/035/2019
Datum
29. April 2019 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir danken Ihnen für Ihre Email vom 26. April 2019. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, welcher am 29. April 2019 unter dem Zeichen ATD/035/2019 registriert wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Chemikalienagentur
Klarstellung Ihrer Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ATD/035/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Klarstellung Ihrer Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ATD/035/2019
Datum
7. Mai 2019 07:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir am 29. April 2019 unter dem Aktenzeichen ATD/035/2019 registriert haben. Wir verstehen, dass Sie Zugang zu Dokumenten bezüglich der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf ECHAs Aufgabenbereich und auf die etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem "Brexit“ suchen. Gerne weisen wir darauf hin, dass Sie auf der ECHA Webseite Informationen bezüglich des Austritts des Vereinigten Königsreich aus der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Regulierungsumfeld für die sichere Verwendung von Chemikalien, unter dem folgenden Link finden: https://echa.europa.eu/uk-withdrawal-from-the-eu?utm_source=echa.europa.eu&utm_medium=display&utm_campaign=customer-insight&utm_content=banner. Desweiteren hat ECHA eine praktische Anleitung veröffentlicht, die Schritt für Schritt Anweisungen zur Übertragung der REACH-Registrierungen des Vereinigten Königreichs vor dem Austritt des Vereinigten Königsreichs gibt: https://echa.europa.eu/documents/10162/13552/how_to_transfer_uk_reach_registrations_en.pdf/1fb443ce-79de-6596-aae5-3f1033f1a5fb. Darüber hinaus werden auf der Website der ECHA Informationen über die Auswirkungen des „Brexits” auf die Zusammensetzung von ECHAs Ausschüssen bereitgestellt (z.B. die Wissenschaftliche Ausschüsse). Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: https://echa.europa.eu/uk-withdrawal-representatives-and-members. Bezüglich der Auswirkungen auf öffentliches Auftragswesen und Verträge, können sie nähere Informationen unter dem folgenden Link finden: https://echa.europa.eu/uk-withdrawal-procurement-and-contracts. Sofern die veröffentlichten Information nicht ausreichend Ihrem Interesse entsprechen, möchten wir Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bitten, näher zu beschreiben, auf welche Dokumente Sie sich mit Ihrer Suchanfrage konkret beziehen. Bitte bedenken Sie, dass gemäβ der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final) die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags erst mit Eingang der erbetenen Klarstellung beginnt. Sofern wir bis zum 15 Mai 2019 keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, warden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen. Mit freundlichen Grüßen