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Auswirkungen des Brexit

Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Investitionsbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Brexit [#134323]
Datum
26. April 2019 15:54
An
Europäische Investitionsbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Investitionsbank
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.4.2019 an die Europäische Investitionsbank (EIB)…
Von
Europäische Investitionsbank
Betreff
RE: Auswirkungen des Brexit [#134323] - IFD000010231444
Datum
3. Mai 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.4.2019 an die Europäische Investitionsbank (EIB) bezüglich der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf den Aufgabenbereich der EIB und auf eine etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem "Brexit". Ihre Anfrage wird entsprechend der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe behandelt (https://www.eib.org/de/infocentre/publications/all/eib-group-transparency-policy.htm). Wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen mit einer Antwort zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Investitionsbank
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 26.4.2019 an die Europäische Investitionsbank …
Von
Europäische Investitionsbank
Betreff
RE: Auswirkungen des Brexit [#134323] - IFD000010231444
Datum
10. Mai 2019 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 26.4.2019 an die Europäische Investitionsbank (EIB) zu den erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf den Aufgabenbereich der EIB und auf eine etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem "Brexit" und unsere Empfangsbestätigung per Email am 5.2.2019. Wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die entsprechend der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe [1] bearbeitet wurde. Die EIB beobachtet sorgfältig die weiteren politischen Entwicklungen hinsichtlich des Brexits. Details zum derzeitigen Stand der Verhandlungen sind im Entwurf des Ausstiegsabkommens [2] zu finden, insbesondere im Kapitel 4 zur Europäischen Investitionsbank auf den Seiten 251 bis 259 (Article 150: Continued liability of the United Kingdom and reimbursement of the paid-in capital / Article 151: Participation of the United Kingdom in EIB group after the withdrawal date). Ergänzende Regelungen, die die EIB-Gruppe betreffen sind zum Beispiel in den Artikeln 118, 124, 137 und 143 zu finden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für Nachfragen oder weiteren Klärungsbedarf gerne zur Verfügung [3]. Mit freundlichen Grüßen,