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Auswirkungen des Brexit

Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Brexit [#134328]
Datum
26. April 2019 15:54
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
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Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2019 13:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,3 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Europäischer Bürgerbeauftragte
Ares(2019)3318538 - Antwort auf Ihr Ersuchen um Informationen und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Ares(2019)3318538 - Antwort auf Ihr Ersuchen um Informationen und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2863550 / Reply to your request for access to information and documents Ares(2019)2863550
Datum
21. Mai 2019 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
[Ares(2019)3318538 - Antwort auf Ihr Ersuchen um Informationen und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2863550 / Reply to your request for access to information and documents Ares(2019)2863550](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c4399b9d) * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * **Betreff: Antwort auf Ihr Ersuchen um Informationen und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2863550****** Sehr geehrteAntragsteller/in

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Europäischer Bürgerbeauftragte
[Antworttext] Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie das Büro der Europäischen Bü…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Mai 2019
Status
[Antworttext] Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten um öffentlichen Zugang zu Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: *“Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem "Brexit".“*Ihr Antrag wurde am 29. April 2019 unter der Referenznummer Ares(2019)2863550 registriert.Wir haben Ihren Antrag im Einklang mit der Verordnung 1049/2001[[1]](#_ftn1) über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und der Entscheidung des Bürgerbeauftragten über die internen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und von Auskunftsersuchen[[2]](#_ftn2) behandelt.Wir haben folgendes Dokument identifiziert, das Ihrem Antrag entspricht:· NOTE: ADMISSIBILITY OF COMPLAINTS TO THE EUROPEAN OMBUDSMAN, Cross-unit taskforce: Brexit’s administrative consequences for the European OmbudsmanIm Anhang finden Sie eine Kopie des Dokuments, zu welchem wir Ihnen vollumfänglich Zugang gewähren. Da die interne Arbeitssprache des Büros der Europäischen Bürgerbeauftragten English ist, ist auch dieses Dokument in englischer Sprache verfasst. Um Ihnen die Lektüre zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine informelle Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.Gemäß Artikel 228 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Europäische Bürgerbeauftragte befugt, Beschwerden von jedem Bürger der Union oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat zu behandeln, insofern sich die Beschwerden auf mögliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU beziehen.[[3]](#_ftn3)Im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bedeutet dies, dass sich im Vereinigten Königreich lebende Unionsbürger auch nach dem Brexit mit einer Beschwerde an die Bürgerbeauftragte wenden können. Ebenso werden in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs weiterhin die Möglichkeit haben, bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde einzulegen.Die Ombudsman-Einrichtungen des Vereinigten Königreichs werden auch nach dem Brexit Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten bleiben.[[4]](#_ftn4)Bisher hat die Europäische Bürgerbeauftragte 54 Beschwerden erhalten, die sich auf das Thema Brexit beziehen. 13 dieser Beschwerden führten zu einer Untersuchung durch die Bürgerbeauftragte. Es könnte Sie auch noch interessieren, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2017 aus eigener Initiative an die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union herangetreten ist, um auf eine größtmögliche Transparenz der Brexit-Verhandlungen hinzuwirken.[[5]](#_ftn5) Ich hoffe, Sie finden diese Informationen hilfreich. Bei Fragen oder Bitten um Erläuterungen können Sie mich gerne über unsere Büro-E-Mail-Adresse oder telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen