Auswirkungen durch die Schwächung der Verschlüsselung von Instant-Messaging-Diensten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Innenministerium strebt an, verschlüsselte Kommunikationsdienste per Gesetz zur Schwächung ihrer Sicherheit zu zwingen.
Liegen Ihrem Ministerium Daten darüber vor:

1. Ob autoritäre Staaten ein solches oder ähnliches Vorhaben Deutschlands als Rechtfertigung nutzen könnten, selbst ähnliche Gesetze zu erlassen

2. Ob ein Ansehensverlust Deutschlands als etablierter Rechtsstaat zu befürchten ist

Ergebnis der Anfrage

Dem Auswärtigen Amt liegen darüber keine Daten vor.
Anfrage an das BMI: https://fragdenstaat.de/a/156344

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Innenministeriu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen durch die Schwächung der Verschlüsselung von Instant-Messaging-Diensten [#154295]
Datum
4. Juli 2019 19:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Innenministerium strebt an, verschlüsselte Kommunikationsdienste per Gesetz zur Schwächung ihrer Sicherheit zu zwingen. Liegen Ihrem Ministerium Daten darüber vor: 1. Ob autoritäre Staaten ein solches oder ähnliches Vorhaben << Adresse entfernt >>s als Rechtfertigung nutzen könnten, selbst ähnliche Gesetze zu erlassen 2. Ob ein Ansehensverlust << Adresse entfernt >>s als etablierter Rechtsstaat zu befürchten ist Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10061462] Auswirkungen durch die Schwächung der Ve rsc [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10061462] Auswirkungen durch die Schwächung der Ve rsc [...]
Datum
10. Juli 2019 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Dem Auswärtigen Amt liegen zu Ihren Fragen keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Mit freundlichen Grüßen