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Baden nahe LNG-Terminal (Wilhelmshaven)

Das neue LNG-Terminal am Voslapper Groden bei Wilhemshaven liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu öffentlichen und ausgewiesenen Badestränden bei Hooksiel, Horumersiel, Schillig und - etwas entfernt - der Nordseeinsel Wangerooge.

Der Stern (27. Oktober 2022) und die Deutsche Umwelthilfe warnen vor 178 Millionen Kubikmetern Chlorwasser mit bis zu 30 Chemikalien, darunter NERVENGIFT, die jährlich dort in das Wattenmeer gelangen sollen.

Meine Frage ist: können Sie die uneingeschränkte Unbedenklichkeit des Badens an den oben genannten Stränden bestätigen, auch wenn die Regasifizierungsanlage Höegh Esperanza ab Dezember 2022 in Betrieb ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das neue LNG-Term…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baden nahe LNG-Terminal (Wilhelmshaven) [#263389]
Datum
16. November 2022 13:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue LNG-Terminal am Voslapper Groden bei Wilhemshaven liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu öffentlichen und ausgewiesenen Badestränden bei Hooksiel, Horumersiel, Schillig und - etwas entfernt - der Nordseeinsel Wangerooge. Der Stern (27. Oktober 2022) und die Deutsche Umwelthilfe warnen vor 178 Millionen Kubikmetern Chlorwasser mit bis zu 30 Chemikalien, darunter NERVENGIFT, die jährlich dort in das Wattenmeer gelangen sollen. Meine Frage ist: können Sie die uneingeschränkte Unbedenklichkeit des Badens an den oben genannten Stränden bestätigen, auch wenn die Regasifizierungsanlage Höegh Esperanza ab Dezember 2022 in Betrieb ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263389/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.a. Anfrage haben wir über das Bürgerportal erhalten. Da es sich da…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Baden nahe LNG-Terminal (Wilhelmshaven) [#263389] (Ticket: DP02-32559)
Datum
17. November 2022 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.a. Anfrage haben wir über das Bürgerportal erhalten. Da es sich dabei um eine Einschätzung der Situation bzw. Sachlage handelt und nicht um die Anforderung konkreter Umweltinformationen, weise ich darauf hin, dass ihre Anfrage nicht als UIG- oder IFG Anfrage betrachtet wird. Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass der Vollzug des Umweltrechts eine Aufgabe der Bundesländer ist. Über die regionalen oder örtlichen Behörden wird entsprechend auch das Wasserrecht umgesetzt. Zu Ihrer Frage nach der „uneingeschränkten Unbedenklichkeit des Badens an Stränden“ kann ich daher nur auf diese Behörden verweisen und von hier aus leider keine Auskunft erteilen. Ich bitte auch um Verständnis, dass mir eine Einschätzung der lokalen Gegebenheiten mangels Ortskenntnis nicht möglich ist. Zur Frage der Badegewässerqualität weise ich noch auf die europäische Badegewässerrichtlinie hin, auf dessen Basis eine Einschätzung der Badegewässerqualität erfolgt. Die EU-Badegewässerrichtlinie wird direkt durch die Länder in Landesrecht umgesetzt, es existiert kein Bundesrecht hierzu. Inhaltlich sieht die Richtlinie dabei vor, dass über 2 mikrobiologische Parameter die Gewässerqualität bestimmt wird, nämlich die Parameter E.coli<https://de.wikipedia.org/wiki/Escherichia_coli> und Enterokokken als Indikator für fäkale Verunreinigungen von Badegewässern. Eine Bewertung chemischer Inhaltsstoffe ist nach der Badegewässerrichtlinie nicht vorgesehen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen schlage ich vor, sich direkt mit den vor Ort zuständigen Wasser- oder Gesundheitsbehörden in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Besten Dank für Ihre ausführliche und auch informative Antwort. Ich wende mich dan…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baden nahe LNG-Terminal (Wilhelmshaven) [#263389] (Ticket: DP02-32559) [#263389]
Datum
17. November 2022 14:48
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Besten Dank für Ihre ausführliche und auch informative Antwort. Ich wende mich dann weiter an eine örtliche Behörde. Mit freundlichen Grüßen aus Aachen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263389/