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Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung

Bei dem Bauvorhaben der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" ist die Artenschutzrechtliche Prüfung schon viele Jahre alt.
Teilweise sind die Daten sogar weit über 10 Jahre alt.

Ist Ihnen bekannt ob nur diese alten Datenbestände verwendet wurden bzw. werden?

Ist es notwendig vor Baubeginn eine Artenschutzrechtliche Prüfung (aufgrund veralteter Daten) nochmal vor Ort durchzuführen um veränderte Sachlage ggf. mit aufzugreifen?

Welchen Einfluss könnte noch genommen werden um einen solchen Bau und somit die negativen Folgen auf die Umwelt zu verhindern?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei dem Bauvorhab…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung [#195984]
Datum
26. August 2020 09:49
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei dem Bauvorhaben der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" ist die Artenschutzrechtliche Prüfung schon viele Jahre alt. Teilweise sind die Daten sogar weit über 10 Jahre alt. Ist Ihnen bekannt ob nur diese alten Datenbestände verwendet wurden bzw. werden? Ist es notwendig vor Baubeginn eine Artenschutzrechtliche Prüfung (aufgrund veralteter Daten) nochmal vor Ort durchzuführen um veränderte Sachlage ggf. mit aufzugreifen? Welchen Einfluss könnte noch genommen werden um einen solchen Bau und somit die negativen Folgen auf die Umwelt zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195984/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in das LfU war 2011 an dem Verfahren für einen Abschnitt der Ortsumgehungen Oberkotzau …
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung [#195984]
Datum
27. August 2020 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das LfU war 2011 an dem Verfahren für einen Abschnitt der Ortsumgehungen Oberkotzau und Schwarzenbach beteiligt und hat dazu die Stellungnahme abgegeben, die Sie in der Anlage erhalten. Wie daraus zu entnehmen, haben wir im Rahmen unserer Aufgaben in diesem Verfahren keine Anforderungen des Natur- und Artenschutzes geprüft, so wir Ihnen auch keine Auskunft zu Ihren Fragen erteilen können. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort und das beigefügte Schreiben. Die Beeinträchtigung …
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung [#195984]
Datum
27. August 2020 10:06
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort und das beigefügte Schreiben. Die Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers bei dem Bauprojekt ist also von anderer stelle geprüft worden. Für Wasser (Grundwasser) ist das Wasserwirtschaftsamt Hof zuständig? oder gibt es da Überschneidende Zuständigkeiten? Können Sie mir noch die Zuständigkeit für den Biotopschutz nennen? Es sind Einige Biotope betroffen, darunter welche mit überregionaler Bedeutung. Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195984/