🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Baumbilanz Köln

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Köln [#236778]
Datum
4. Januar 2022 19:49
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236778/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Automatische Antwort: Baumbilanz Köln [#236778]
Datum
4. Januar 2022 19:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihre Mail schnellstmöglich bearbeitet. Die ist eine automatisch generierte Mail. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Ruge, Ihre Anfrage ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingegangen und zur Koordinierung…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Baumbilanz Köln [#236778]
Datum
7. Januar 2022 09:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,1 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, Ihre Anfrage ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingegangen und zur Koordinierung einer Gesamtstellungnahme der zuständigen Fachämter an mich weitergeleitet worden. In Anbetracht der Komplexität der Anfrage und der Corona bedingt erschwerten Arbeitsbedingungen darf ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Ich gehe davon aus, Ihnen die gewünschten Informationen innerhalb der nächsten 14 Tage zur Verfügung stellen zu können. Bei Rückfragen können Sie sich gerne, auch telefonisch, an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Köln“ vom 04.01.2022 (#236778) wurd…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Baumbilanz Köln [#236778]
Datum
8. Februar 2022 15:26
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Köln“ vom 04.01.2022 (#236778) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236778/
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Ruge, die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Natürlich hat die Kölner Stadtverwaltung den…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Baumbilanz Köln [#236778]
Datum
10. Februar 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Natürlich hat die Kölner Stadtverwaltung den grundsätzlichen Anspruch, Anfragen zeitnah zu beantworten. Leider gelingt das in Zeiten von Corona nicht immer. Ich hoffe dafür auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Ruge, Sie haben sich am 04.01.2022 an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gewandt und um die …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Betreff: Baumbilanz Köln [#236778], Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
28. März 2022 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
74,4 KB
image001.png
11,1 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, Sie haben sich am 04.01.2022 an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gewandt und um die Zusendung der relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln sowie der folgenden Informationen gebeten: 1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte. Gerne trage ich zur Klärung Ihres Anliegens bei. Zu 1.: Bei den Fällgenehmigungen für Bäume auf städtischen Flächen kann die Anzahl der Baumfällungen und Ersatzpflanzungen nicht automatisiert statistisch ausgewertet werden. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fällungen von Bäumen auf privaten Flächen wird im Umwelt- und Verbraucherschutzamt nicht erfasst. Beziffern lässt sich hingegen die Anzahl der zur Fällung erlaubten, nach der Baumschutzsatzung (BSchS) geschützten Bäume auf privaten Flächen in den abgefragten Zeiträumen: 2016: 1.767 Bäume 2017: 1.286 Bäume 2018: 1.798 Bäume 2019: 3.303 Bäume 2020: 1.304 Bäume 2021: 2.222 Bäume Zu 2.: Zu den Baumpflanzungen auf städtischen Flächen stehen Angaben zur Verfügung, die der UNO für die Jahre 2021 und 2022 von der Stadtverwaltung gemeldet wurden. Demnach sind im Jahr 2021 insgesamt 19.548 Bäume auf städtischen Flächen gepflanzt worden, davon 18.800 Bäume im städtischen Forst und 748 Alleebäume, im Jahr 2022 waren es insgesamt 13.660 Bäume, davon 13.00 im städtischen Forst und 660 Alleebäume. Die Anzahl der in den abgefragten Zeiträumen tatsächlich durchgeführten Baumpflanzungen auf privaten Flächen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffern, da diese aufgrund von Fristen (und möglichen bzw. bereits vorgenommenen Fristverlängerungen) noch nicht vollumfänglich abgenommen sind und die zurzeit vorliegenden Zahlen insofern keine hinreichende Aussagekraft haben. Es bietet sich daher an, den Blick auf diejenigen Ersatzpflanzungen zu richten, die im Zusammenhang mit Erlaubnisbescheiden als Auflage festgesetzt wurden. Im Einzelnen sind das: 2016: 2.239 Ersatzpflanzungen 2017: 1.450 Ersatzpflanzungen 2018: 2.094 Ersatzpflanzungen 2019: 3.053 Ersatzpflanzungen 2020: 1.495 Ersatzpflanzungen 2021: 2.526 Ersatzpflanzungen Öffentlich-rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Fällgenehmigung und für die Festsetzung von ggf. daraus folgenden Auflagen ist die Kölner Baumschutzsatzung. Eine Kopie der Satzung habe ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis angehängt. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantworten zu können. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Umwelt- und Verbraucherschutzamts gerne zur Verfügung. Danke an dieser Stelle für Ihr Engagement um den Baumbestand in Köln! Mit freundlichen Grüßen